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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Vortrag "Was ist Geld?" am 1.2.2016

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Vortrag "Was ist Geld?" am 1.2.2016


Chronologisch Thread 
  • From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
  • To: moneymind <moneymind AT gmx.de>, ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Vortrag "Was ist Geld?" am 1.2.2016
  • Date: Sun, 31 Jan 2016 10:29:05 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo Wolfgang,

danke für den Hinweis. Von der Maximalbelastungstheorie von Stützel hatte ich in der einschlägigen Fachliteratur über Banken schon gelesen. Diese führten jedoch aus, dass diese Theorie keine Anwendung finde.
Sie legt den worse case zugrunde und untersucht den Fall, dass alle Verbindlichkeiten zu einem Termin erfüllt werden müssen. Da jede Bank wohl auch längerfristige Papiere besitzt, soll untersucht werden, welcher Verlust bei einer frühzeitigen Veräußerung entsteht. Die Summe sämtlicher Verluste muss die Bank also zur Verfügung haben. Diese Annahme, das die Bank mit dem ultimativen Bank Run rechnen muss, wurde wohl als wenig realistisch angesehen und auch nicht in die Liquiditätsverordnung übernommen.

Die Shiftability-Theorie von Karl Knies hingegen spiegelt sich in der Liquiditätsverordnung wieder.
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/Shiftability-Theorie


Beste Grüße
Rudi Müller


Am 30.01.2016 um 11:22 schrieb moneymind:
Hallo Rudolf,

nur ganz kurz hierzu:

http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/Mehrbankensystem
/
"(50)Die Bodensatztheorie Wagners lässt sich heute noch eindeutig im Kreditwesengesetz (KWG) erkennen. Bei der Ermittlung der Liquiditätskennzahl fließen die "täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" mit einem Anrechnungssatz von 10 % ein. Dies bedeutet, nur 10 % der Zahlungsmittelsumme auf den Girokonten muss an "flüssigen Mitteln" von der Bank vorgehalten werden. Was genau unter "flüssigen Mitteln" zu verstehen ist, wird ebenfalls im Kreditwesengesetz unter "Zahlungsmittel (Laufzeitband 1, Liquidität 1. Klasse)" definiert."/

Bodensatz ... nette Metapher. Stützel hat hierzu die Maximalbelastungstheorie entwickelt:

https://books.google.de/books?id=Aw2Wci5mAxoC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Siehe z.B. ab S. 81.

Gruß
Wolfgang






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