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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung


Chronologisch Thread 
  • From: Stephan Urbach <stephan.urbach@piratenpartei.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung
  • Date: Thu, 26 Aug 2010 15:17:46 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Am 26.08.2010 14:58, schrieb Christian Benad:
> Also deutlicher als in §14 des Parteigesetzes kann der Gesetzgeber den
> Auftrag
> zur Schlichtung von Streitigkeiten an die Schiedsgerichte nicht formulieren.
>
> Wenn Ihr der Meinung seid, dass die Regelungen unserer Satzung so eng sind,
> dass wir einen Auftrag nach dem Parteigesetz nicht nachkommen können (was
> ich
> persönlich nicht so sehe, siehe letzte Mail), dann muss der Bundesparteitag
> dafür sorgen, dass unsere Satzung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Wir MÜSSEN soagr schlichten, wenn jemand damit an die Sgs herantritt.
Das it ein geesetzlicher Auftrag, den wir auch durchführen müssen. Nur,
weil die SGO da (mal wieder) defekt ist und das nicht vorsieht, heisst
das nicht, dass wir das nicht müssen.

Das problem, das ich hierbei sehe: Wir haben kein Regelwerk dafür (das
wir uns übrigens in diesem Falle slbst geben können).

Wollen wir uns dran machen und in kurzer Zeit eines aus dem Boden
stampfen (wobei _jedes_ SG das separt verabscheiden muss) oder nicht?

Gruß
Stephan

Krank auf der Couch

--
Stephan Urbach

ACTA Koordinator
Piratenpartei Deutschland

ACTA Coordinator
Pirate Party Germany

Email: stephan.urbach@piratenpartei.de
Jabber: tomate@jabber.piratenpartei.de
Wiki: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Tomate
Fon: +49 - 6181 - 610 960 4
Mobil: +49 - 176 - 624 146 97




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