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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung


Chronologisch Thread 
  • From: Christian Benad <christian.Benad@gmx.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung
  • Date: Thu, 26 Aug 2010 16:47:37 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Am Donnerstag, 26. August 2010 schrieb Bastian:
> Das geht noch VIEL einfacher. Man macht eine Mediationsverfahrensanleitung
> und erklärt diese seitens des Bundesvorstandes als verbindlich.
>
> Jeder, der irgendwelchen Trouble hat, kann dieses Verfahren nutzen.
> Gleichzeitig könnten die formalen Anforderungen an eine ordnungsgemäße
> Klage etwas strenger ausgelegt werden.

Wie ich mir so eine Verfahrensweise vorstelle hatte ich ja schon geschrieben.

Die Beweisaufnahme und Aufarbeitung der Sachlage hat in einem normalen
Prozess
und auch bei einer Schlichtung zu Erfolgen.
Hier kann ein Schiedsgericht gerne bei der üblichen für SG-Verfahren normalen
formalen Arbeitsweise bleiben.
Ein klassischer Mediator wäre in diesem Arbeitschritt nur deutlich
kommunikativer und stellt selbst Fragen um die Sachlage von beiden Seiten zu
erfahren. Das Gericht lässt sich nach SGO nur alle von den Streitparteien
eingebrachten Unterlagen/Zeugen zukommen.

Wenn das Gericht die Beweisaufnahme abgeschlossen hat, kann der entscheidende
Unterschied einsetzen. Das Gericht fragt beide Streitparteien ob sie mit
einem Schlichtungsversuch einverstanden sind.
Wenn beide Parteien einverstanden sind, kann das Gericht mögliche
Lösungsoptionen sammeln und sie von den Streitpartnern bewerten lassen. In
diesem Fall kann es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen.

Wenn nicht, dann Plan A, Urteilsfindung nach SGO.


Gruß
Christian

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