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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung


Chronologisch Thread 
  • From: Christian Benad <christian.Benad@gmx.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung
  • Date: Thu, 26 Aug 2010 14:58:39 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Am Donnerstag, 26. August 2010 schrieb Morphy:
> das LSG hat nicht die Aufgabe einen Fall zu "schichten" (nur im
> übertragenen Sinne ;-) ), also ein offizieller Antrag auf Schlichtung ist
> abzuweisen.

Also deutlicher als in §14 des Parteigesetzes kann der Gesetzgeber den
Auftrag
zur Schlichtung von Streitigkeiten an die Schiedsgerichte nicht formulieren.

Wenn Ihr der Meinung seid, dass die Regelungen unserer Satzung so eng sind,
dass wir einen Auftrag nach dem Parteigesetz nicht nachkommen können (was ich
persönlich nicht so sehe, siehe letzte Mail), dann muss der Bundesparteitag
dafür sorgen, dass unsere Satzung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Gruß
Christian

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