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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung


Chronologisch Thread 
  • From: Christian Benad <christian.Benad@gmx.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung
  • Date: Thu, 26 Aug 2010 10:30:41 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Am Donnerstag, 26. August 2010 schrieb robeson (Pirat):
> Hallo Kollegen,
>
> an das LSG Brandenburg wurde ein Fall herangetragen, der im Nachgang von
> einer Klage in einen Schlichtungswunsch mit Unterstützung durch das LSG
> umgewandelt wurde. Damit ist natürlich ein ganz anderes Vorgehen
> erforderlich.
> Frage: Können/sollen die LSG überhaupt schlichten? In der SGO der
> Piraten habe ich nichts dergleichen gefunden.

Eine außergerichtliche Einigung oder gar eine Streitschlichtung ist immer der
Königsweg bei einem Konflikt und meist einem Urteil vorzuziehen.
Das Parteigesetz sieht die Streitschlichtung sogar als erste Aufgabe der
Schiedsgerichte an.
§ 14 Parteischiedsgerichte
(1) Zur Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten der Partei oder eines
Gebietsverbandes mit einzelnen Mit-gliedern und Streitigkeiten über Auslegung
und Anwendung der Satzung sind ...

In unserer Satzung wurde das nicht 1zu1 übernommen, wir sollten uns jedoch an
diese Vorgabe halten.


> Zweite Frage: Gibt es für einen Schlichtungswunsch ein Prozedere, einen
> Ansprechpartner, den mal angedachten Schlichterkreis?

Von dem Schlichterkreis, so wie er in der Vorständeliste als Konzept
vorgestellt wurde, habe ich bisher nie wieder etwas gehört.
Ich denke das Gericht kann durchaus als Schlichterteam dienen, wenn die
Streitparteien dabei ihre Anträge zurückziehen.

Als Prozedere kann man dabei die klassischen Mediadiationsregeln zu Hilfe
nehmen, die ja auch während eines normalen Verfahrens beachtet werden
sollten. Nur hier nicht mit dem Ziel eines Urteils sonder einer Schlichtung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mediation#Methoden


Um ehrlich zu sein, ich hätte mir auch vom BSG eine Schlichtung im Konflikt
zwischen unseren Landesvorstand und dem Bundesschatzmeister gewünscht.
Der Konflikt und der Groll aufeinander zwischen den Beteiligten ist immernoch
da, was nicht gerade die Basis für gute zukünftige Teamarbeit ist.

Grüße
Chistian
LSG-Thüringen

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