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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung


Chronologisch Thread 
  • From: Morphy <morphy87@gmail.com>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung
  • Date: Thu, 26 Aug 2010 11:45:55 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

soweit ich weis gibt es momentan keine Schlichterkreise, bestenfalls welche in Planung... Wahlweise an deinen Vorstand wenden, wenn in deinen LV keiner eingesetzt wurde, gibt es auch keinen ;-)

das LSG hat nicht die Aufgabe einen Fall zu "schichten" (nur im übertragenen Sinne ;-) ), also ein offizieller Antrag auf Schlichtung ist abzuweisen. 

Natürlich könnt ihr außergerichtlich Tipps und Vorschläge zur Schlichtung machen, quasi als Privatperson, die Richter müssen aber beachten weiterhin unabhängig und unbefangen zu sein /sein zu können.

Das einfachste wäre doch das die Klageparteien, sich darauf einigen die Klage zurückzunehmen, und sich auf einen neutralen Schlichter einigen (kann ein Vorstand sein, aber auch ein beliebiger anderer Pirat, oder vllt sogar ein Nichtpirat) und das ganze "inoffizell" ohne großes Tramtram, privat zu klären.. vllt auch bei nen Bier.. ich bin eh der Meinung das wir als Piraten es nicht nötig haben alles und jedes Einzukalgen, man kann sich doch erst man in Ruhe zusammensetzten und versuchen eine Lösung zu finden (sorry ich kenne die Hintergründe natürlich nicht!) ... "Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann."

grüße
Morphy
Vorsitzender LSG Thüringen

Am 26. August 2010 07:17 schrieb robeson (Pirat) <robeson@piraten-potsdam.de>:
Hallo Kollegen,

an das LSG Brandenburg wurde ein Fall herangetragen, der im Nachgang von einer Klage in einen Schlichtungswunsch mit Unterstützung durch das LSG umgewandelt wurde. Damit ist natürlich ein ganz anderes Vorgehen erforderlich.
Frage: Können/sollen die LSG überhaupt schlichten? In der SGO der Piraten habe ich nichts dergleichen gefunden.
Zweite Frage: Gibt es für einen Schlichtungswunsch ein Prozedere, einen Ansprechpartner, den mal angedachten Schlichterkreis?

Mit piratigem Gruß
Frank Jegzentis
Vorsitzender Richter LSG Brandenburg
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Schiedsgericht-koordination mailing list
Schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/schiedsgericht-koordination




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