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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung


Chronologisch Thread 
  • From: Bastian <bastian@piratbb.de>
  • To: "schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de" <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung
  • Date: Thu, 26 Aug 2010 15:59:12 +0200
  • Accept-language: de-DE
  • Acceptlanguage: de-DE
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> von Stephan Urbach
> Gesendet: Donnerstag, 26. August 2010 15:18
> Betreff: Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für
> Schlichtung

> Wir MÜSSEN soagr schlichten, wenn jemand damit an die Sgs herantritt.
> Das it ein geesetzlicher Auftrag, den wir auch durchführen
> müssen. Nur, weil die SGO da (mal wieder) defekt ist und das
> nicht vorsieht, heisst das nicht, dass wir das nicht müssen.

Ja, da unterscheiden sich die Ansichten. Eine Schlichtung ist ja auch
gesetzlich vorgesehen. Das sind aber aussergerichtliche Übungen. Hier (im
PartG) hat der Gesetzgeber zwei Verfahrensgattungen zusammengepackt, die
grundsätzlich das gleiche bedeuten. Eine Schlichtung vor einem Schiedsmann
unterscheidet sich nicht wesentlich von der Entscheidung in einem
Gerichtsverfahren, ausser dass dieses erheblich umfangreicher ist.
Herauskommt ein Schlichterspruch bzw. Urteil, der/das dann auch
rechtsverbindlich ist.

IMHO ist bei der Nachfrage aber die Mediation gemeint. Und die darf nicht vor
dem gleichen Organ (wie ein Schiedsgericht) stattfinden.
Es macht auch keinen Sinn, dass zunächst eine "Schlichtung" versucht wird und
ggfls. bei Misserfolg die gleichen Leute in der Sache entscheiden.

Was immer möglich ist, ist eine Einigung im laufenden Verfahren zu erzielen
(Vergleich); dann ist zwar keine Partei glücklich, aber wenigstens gibt es
keine Verlierer. Formalstreitigkeiten bleiben natürlich davon unberührt, da
es nun einmal nur "schwanger" oder "nicht schwanger" gibt.

> Das problem, das ich hierbei sehe: Wir haben kein Regelwerk
> dafür (das wir uns übrigens in diesem Falle slbst geben können).

Das Problem ist, dass die Piraten (noch) keine Regeln für eine Mediation
eingeführt haben. Ich würde das sehr begrüßen (dann leiden die Gerichte auch
nicht ständig unter Drohungen und Schmähungen). Jens hat ja schon den
richtigen Ansatz gehabt, nur an der Umsetzung hapert es.

> Wollen wir uns dran machen und in kurzer Zeit eines aus dem
> Boden stampfen (wobei _jedes_ SG das separt verabscheiden
> muss) oder nicht?

Ja gerne; s.o.
>
> Gruß Stephan
>
> Krank auf der Couch

Gute Besserung
Bastian



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