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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung


Chronologisch Thread 
  • From: Bastian <bastian@piratbb.de>
  • To: "schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de" <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung
  • Date: Thu, 26 Aug 2010 13:38:17 +0200
  • Accept-language: de-DE
  • Acceptlanguage: de-DE
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Christian Benad
> Gesendet: Donnerstag, 26. August 2010 10:31
> Betreff: Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für
> Schlichtung

> Eine außergerichtliche Einigung oder gar eine
> Streitschlichtung ist immer der Königsweg bei einem Konflikt
> und meist einem Urteil vorzuziehen.
> Das Parteigesetz sieht die Streitschlichtung sogar als erste
> Aufgabe der Schiedsgerichte an.
> § 14 Parteischiedsgerichte
> (1) Zur Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten der
> Partei oder eines Gebietsverbandes mit einzelnen Mit-gliedern
> und Streitigkeiten über Auslegung und Anwendung der Satzung sind ...
>
> In unserer Satzung wurde das nicht 1zu1 übernommen, wir
> sollten uns jedoch an diese Vorgabe halten.

Hier liegt genau das Problem. Und man darf hier nicht Vergleich (Schlichtung)
innerhalb eines formelle Verfahrens und außergerichtliche Einigung
verwechseln.

Unsere SGO sieht ausschließlich ein formalistisches Verfahren vor, hier gibt
es zunächst nur ein geringen Spielraum. Sie verschärft den Ansatz sogar,
indem "Anklage" und "Anklageschrift" beschrieben wird - ich habe mir den Mist
nicht ausgedacht.

> Als Prozedere kann man dabei die klassischen
> Mediadiationsregeln zu Hilfe
> nehmen, die ja auch während eines normalen Verfahrens beachtet werden
> sollten. Nur hier nicht mit dem Ziel eines Urteils sonder
> einer Schlichtung.
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Mediation#Methoden

Auch hier nicht verwechseln: Mediation ist ein anderes Verfahren als das
Klageverfahren und wird im Zivilrecht strikt getrennt.

> Um ehrlich zu sein, ich hätte mir auch vom BSG eine
> Schlichtung im Konflikt
> zwischen unseren Landesvorstand und dem Bundesschatzmeister gewünscht.
> Der Konflikt und der Groll aufeinander zwischen den
> Beteiligten ist immernoch
> da, was nicht gerade die Basis für gute zukünftige Teamarbeit ist.

Ja, das glaube ich wohl. Aber entweder man hält sich an die Regeln oder macht
sein eigenes Ding. Letzteres schließt sich für Schiedsgerichte aus.

Grüsse

Bastian




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