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schiedsgericht-koordination - [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

[Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung


Chronologisch Thread 
  • From: "robeson (Pirat)" <robeson@piraten-potsdam.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung
  • Date: Thu, 26 Aug 2010 07:17:07 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hallo Kollegen,

an das LSG Brandenburg wurde ein Fall herangetragen, der im Nachgang von einer Klage in einen Schlichtungswunsch mit Unterstützung durch das LSG umgewandelt wurde. Damit ist natürlich ein ganz anderes Vorgehen erforderlich.
Frage: Können/sollen die LSG überhaupt schlichten? In der SGO der Piraten habe ich nichts dergleichen gefunden.
Zweite Frage: Gibt es für einen Schlichtungswunsch ein Prozedere, einen Ansprechpartner, den mal angedachten Schlichterkreis?

Mit piratigem Gruß
Frank Jegzentis
Vorsitzender Richter LSG Brandenburg




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