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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung


Chronologisch Thread 
  • From: "Phil" <Phil_Anthrop@gmx.net>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung
  • Date: Thu, 26 Aug 2010 12:18:48 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Frank schrieb:
> Hallo Kollegen,
>

Hi,

> an das LSG Brandenburg wurde ein Fall herangetragen, der im Nachgang von
> einer Klage in einen Schlichtungswunsch mit Unterstützung durch das LSG
> umgewandelt wurde. Damit ist natürlich ein ganz anderes Vorgehen
> erforderlich.
> Frage: Können/sollen die LSG überhaupt schlichten? In der SGO der
> Piraten habe ich nichts dergleichen gefunden.

Das muss da auch nicht drin stehen.
Grundsätzlich ist natürlich eine Schlichtung gerne gesehen und
das Schiedsgericht ist gehalten, dieser Bitte nachzukommen.
Das könnt ihr aus eurer Mitte so entscheiden.

> Zweite Frage: Gibt es für einen Schlichtungswunsch ein Prozedere, einen
> Ansprechpartner, den mal angedachten Schlichterkreis?

Der Schlichterkreis war angedacht, sollte m.E.n. aber nur auf Bundesebene
tätig werden.
In so fern ist Richter auch gleich Schlichter.
Oder hat jemand andere Erkenntnisse?

>
> Mit piratigem Gruß
> Frank Jegzentis
> Vorsitzender Richter LSG Brandenburg

Schlichter Richter-Gruß,
Phil
Richter im LSG Berlin





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