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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung


Chronologisch Thread 
  • From: Bastian <bastian@piratbb.de>
  • To: "schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de" <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung
  • Date: Thu, 26 Aug 2010 16:27:52 +0200
  • Accept-language: de-DE
  • Acceptlanguage: de-DE
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>


Von: Morphy
Gesendet: Donnerstag, 26. August 2010 16:18
An: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung

hmm also kommen wir alle im großen und ganzen auf die einheitliche Meinung, das eine Schlichtung besser als ein SG-Urteil und zu bevorzugen ist, wir sind uns aber über den rechtlichen Kontext nicht einig sind, in wieweit die SG hier handeln dürfen/können, weil unsere Satzung nicht deutlich genug bzw. zu deutlich ist? sehe ich das richtig? 
 
Ja grds. richtig erkannt. 
nunja dann muss wirklich eine satzungsänderung /-anpassung in erwägung gezogen werden.. zum BPT 10.1 kamen doch so ziemlich alle Anträge die SG betreffend durch. Ich denke auch nicht, dass es da große widerstände gibt? (wenn die jeweiligen SG damit einverstanden sind) die alternative wäre den Schlichterkreis weiterzuentwickel bzw vorranzutreiben, diesen aber auch etwas in die Satzung "einzuflächten" um eine wirkliche Sicherheit zu haben... gibt es noch eine 3. Lösung? einfach machen und hoffen das keiner klagt? 
 
Das geht noch VIEL einfacher. Man macht eine Mediationsverfahrensanleitung und erklärt diese seitens des Bundesvorstandes als verbindlich.
 
Jeder, der irgendwelchen Trouble hat, kann dieses Verfahren nutzen. Gleichzeitig könnten die formalen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Klage etwas strenger ausgelegt werden.
 
Ich wäre IMHO auch dafür, dass es für die Auslegung "einfacher" Satzungsfragen eine Art Schiedsrichterausschuss gibt, der dann entscheidet. Wir versuchen von der Orangen Hilfe da schon ein wenig Vorarbeit zu leisten. Das Problem stellt sich immer dann, wenn jemand einfach ins Gesetz und/oder Wikipedia schaut und meint, alles verstanden zu haben. Daher kommen die meisten Missverständnisse und Streitigkeiten. Eine so gebildete Ansicht lässt sich nur schwer ausargumentieren. Piratentypisch wäre es, dass sogar der Kommentar eines Bundesrichters verworfen würde. Ein Gremium könnte sich vlt. eine bessere Reputation erarbeiten.
 
Grüsse
Bastian



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