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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung


Chronologisch Thread 
  • From: "pp_nico.ecke@ecke-online.net" <pp_nico.ecke@ecke-online.net>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Zuständigkeit für Schlichtung
  • Date: Thu, 26 Aug 2010 12:25:51 +0200 (CEST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Ein LSG kann nicht schlichten. Allerdings steht es jedem - auch einem Richter
-
frei, als Schlichter zu fungieren. ein Prozedere gibt es mW dafür auch nicht.
Im
Internet dürften sich aber einige gute Ratschläge dazu finden lassen.
 
--
 
 
"robeson (Pirat)" <robeson@piraten-potsdam.de> hat am 26. August 2010 um 07:17
geschrieben:

> Hallo Kollegen,
>
> an das LSG Brandenburg wurde ein Fall herangetragen, der im Nachgang von
> einer Klage in einen Schlichtungswunsch mit Unterstützung durch das LSG
> umgewandelt wurde. Damit ist natürlich ein ganz anderes Vorgehen
> erforderlich.
> Frage: Können/sollen die LSG überhaupt schlichten? In der SGO der
> Piraten habe ich nichts dergleichen gefunden.
> Zweite Frage: Gibt es für einen Schlichtungswunsch ein Prozedere, einen
> Ansprechpartner, den mal angedachten Schlichterkreis?
>
> Mit piratigem Gruß
> Frank Jegzentis
> Vorsitzender Richter LSG Brandenburg
> --
> Schiedsgericht-koordination mailing list
> Schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/schiedsgericht-koordination




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