Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Wissenschaftliche Quellen zu Geld

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-GOuFP] Wissenschaftliche Quellen zu Geld


Chronologisch Thread 
  • From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
  • To: moneymind <moneymind AT gmx.de>, ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Wissenschaftliche Quellen zu Geld
  • Date: Sun, 14 May 2017 07:42:17 +0200

Am 13.05.2017 um 13:58 schrieb moneymind:
Hallo Rudolf,

in Deiner Mail vom 10.05.2017 10:19 hattest Du geschrieben:


Die EK-Quote würde mE ebenfalls nach dem Aktienverkauf gegenüber dem Zustand vor dem Grundstückskauf ansteigen, wie dies bereits im Beispiel mit den Banken gezeigt. Hier sehe ich keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen Banken und Unternehmen aus dem Nichtbankenbereich.

Was mich trotzdem von Euch beiden interessieren würde: wäre es nicht in meinem Beispiel, in dem eine Nichtbank (Unternehmen) ihr EK auf ähnliche Weise erhöht, dann auch so (Verbesserung der EK-Quote)?

Die These der Vollgeldler ist ja, daß Banken hier etwas können, das andere so nicht können.


Wenn die Vorgehensweise der Banken rechtlich zulässig ist, können Banken legal aus einem Kredit an einen Kunden mit anschließendem Aktienkauf ihr Eigenkapital erhöhen. Das Unternehmen AG X kann dies nicht. Es kann keinen Kredit vergeben und mit selbstgemachten Forderungen bezahlen.

Dies kann nur eine Bank mit Einlagengeschäft. Durch den Aktienkauf wird eine täglich fällige Forderung in einen nicht rückzahlbaren Anteil an der Bank getauscht.


Dieser Zwischenschritt ist überflüssig. Korrekt.
Ursprünglich stand ja Deine Aussage: Die These der Vollgeldler ist ja, daß Banken hier etwas können, das andere so nicht können.
Von dieser bleibt dann nur die Erkenntnis, dass ein, in diesem Zusammenhang hier unnötiger Zwischenschritt, von Nichtbanken so nicht vollzogen werden kann.
Die Banken können direkt voneinander Aktien auf Kredit kaufen (Bilanzverlängerung f. beide) und anschließend die Forderungen gegenseitig verrechnen (Bilanzverkürzung f. beide), *ebenso wie Nichtbanken-AGs dies jederzeit können*.
Ob diese Vorgehensweise legal ist, weiß ich nicht. Bilanzkosmetik wird schon sehr lange betrieben und ist auch unter dem Namen Window Dressing bekannt. (Hat nichts mit dem Betriebssystem von Microsoft zu tun.) Habe diesen Ausdruck zuerst in einem Fachbuch aus den 60 er Jahren entdeckt, kann die Quelle aber nicht mehr benennen.

Daher können A und B im folgenden Beispiel Banken oder auch Nichtbanken sein:

A kauft B-Aktien von B "auf Kredit":
A
Aktiv........................................Passiv
+ Aktien B.......................+Verbindlichkeit ggü. B

B
Aktiv........................................Passiv
+ Forderung ggü. A.............+ Eigenkapital

Dann kauft B A-Aktien von A auf Kredit:

B
Aktiv........................................Passiv
+ Aktien A.......................+Verbindlichkeit ggü. A

B
Aktiv........................................Passiv
+ Forderung ggü. B...........+ Eigenkapital

Verrechnung der ggs. Forderungen:

A
Aktiv........................................Passiv
- Forderung ggü. B............-Verbindlichkeit ggü. B

B
Aktiv........................................Passiv
- Forderung ggü. A............-Verbindlichkeit ggü. A

Davon, daß dies nur durch irgendeine "Geldschöpfungsprivileg" der Geschäftsbanken ermöglicht würde, kann keine Rede sein.

Zum Thema noch ein Betrag aus dem Piraten-Wiki von Patrik:
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/ThemaEigenkapital

Wie gerade gezeigt, die Zwischenschritte sind überflüssig. Dann wird auch klar, daß das auch Nichtbanken-AGs jederzeit können. "Bezahlt" wurde hier per Verrechnung von Forderungen (§ 378 BGB).
Kleiner Zahlendreher, es muss § 387 heißen, ansonsten kein Einwand:-).

Beste Grüße
Rudi Müller


Gruß
Wolfgang





Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang