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- From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
- To: moneymind <moneymind AT gmx.de>, ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Wissenschaftliche Quellen zu Geld
- Date: Sun, 14 May 2017 07:42:17 +0200
Am 13.05.2017 um 13:58 schrieb
moneymind:
Hallo Rudolf,
in Deiner Mail vom 10.05.2017 10:19 hattest Du geschrieben: Die EK-Quote würde mE ebenfalls nach dem Aktienverkauf gegenüber dem Zustand vor dem Grundstückskauf ansteigen, wie dies bereits im Beispiel mit den Banken gezeigt. Hier sehe ich keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen Banken und Unternehmen aus dem Nichtbankenbereich. Dieser Zwischenschritt ist überflüssig. Korrekt. Ursprünglich stand ja Deine Aussage: Die These der Vollgeldler ist ja, daß Banken hier etwas können, das andere so nicht können. Von dieser bleibt dann nur die Erkenntnis, dass ein, in diesem Zusammenhang hier unnötiger Zwischenschritt, von Nichtbanken so nicht vollzogen werden kann. Die Banken können direkt voneinander Aktien auf Kredit kaufen (Bilanzverlängerung f. beide) und anschließend die Forderungen gegenseitig verrechnen (Bilanzverkürzung f. beide), *ebenso wie Nichtbanken-AGs dies jederzeit können*. Ob diese Vorgehensweise legal ist, weiß ich nicht. Bilanzkosmetik wird schon sehr lange betrieben und ist auch unter dem Namen Window Dressing bekannt. (Hat nichts mit dem Betriebssystem von Microsoft zu tun.) Habe diesen Ausdruck zuerst in einem Fachbuch aus den 60 er Jahren entdeckt, kann die Quelle aber nicht mehr benennen. Daher können A und B im folgenden Beispiel Banken oder auch Nichtbanken sein: A kauft B-Aktien von B "auf Kredit": A Aktiv........................................Passiv + Aktien B.......................+Verbindlichkeit ggü. B B Aktiv........................................Passiv + Forderung ggü. A.............+ Eigenkapital Dann kauft B A-Aktien von A auf Kredit: B Aktiv........................................Passiv + Aktien A.......................+Verbindlichkeit ggü. A B Aktiv........................................Passiv + Forderung ggü. B...........+ Eigenkapital Verrechnung der ggs. Forderungen: A Aktiv........................................Passiv - Forderung ggü. B............-Verbindlichkeit ggü. B B Aktiv........................................Passiv - Forderung ggü. A............-Verbindlichkeit ggü. A Davon, daß dies nur durch irgendeine "Geldschöpfungsprivileg" der Geschäftsbanken ermöglicht würde, kann keine Rede sein. Zum Thema noch ein Betrag aus dem Piraten-Wiki von Patrik: Wie gerade gezeigt, die Zwischenschritte sind überflüssig. Dann wird auch klar, daß das auch Nichtbanken-AGs jederzeit können. "Bezahlt" wurde hier per Verrechnung von Forderungen (§ 378 BGB). Kleiner Zahlendreher, es muss § 387 heißen, ansonsten kein Einwand:-). Beste Grüße Rudi Müller Gruß Wolfgang
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- Re: [AG-GOuFP] Wissenschaftliche Quellen zu Geld, (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] Wissenschaftliche Quellen zu Geld, moneymind, 13.05.2017
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- Re: [AG-GOuFP] Wissenschaftliche Quellen zu Geld, moneymind, 14.05.2017
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- Re: [AG-GOuFP] Wissenschaftliche Quellen zu Geld, Rudolf Müller, 14.05.2017
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- Re: [AG-GOuFP] Wissenschaftliche Quellen zu Geld, Arne Pfeilsticker, 06.05.2017
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