Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Wissenschaftliche Quellen zu Geld

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-GOuFP] Wissenschaftliche Quellen zu Geld


Chronologisch Thread 
  • From: moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Wissenschaftliche Quellen zu Geld
  • Date: Sat, 13 May 2017 12:07:29 +0000

Hallo Rudolf,

noch ein Nachtrag zu meiner Mail vom 11.5.2017.
Ich vermute mal, dass Du Dich an meiner Aussage "Es kann (das Unternehmen) keinen Kredit vergeben und mit selbstgemachten Forderungen bezahlen." stößt. Deiner Ansicht nach hat die Bank, indem sie eine Forderung an sich selbst stellt und diese der Nichtbank als Zahlungsmittel zur Verfügung stellt, noch keineswegs bezahlt. Erst wenn sie dem Unternehmen Bargeld auszahlt, hat sie auch geleistet.

Eine Zahlung erfüllt und vernichtet eine Forderung - per Definitionem. Sie löst ein Verpflichtungsverhältnis auf. Das kann geschehen, indem der Schuldner A dem Gläubiger B eine Forderung gegen einen Dritten C überträgt (abtritt, § 398 BGB). Dann wird die Forderung des B gegen den A erfüllt und vernichtet, indem der A dem B die Forderung gegenüber dem C überträgt. A und B sind sich danach zu nichts mehr verpfllichtet. Die Bank ist demjenigen, dem sie die Gutschrift erteilt, verpflichtet, diesen Betrag JEDERZEIT auszuzahlen.

Jedoch zählst Du auch eine Überweisung an eine andere Bank mittels Zentralbankgeld zu einer Leistungserfüllung der kreditgebenden Bank. Sollte ich Dich falsch verstanden haben dann korrigiere mich bitte.

Ich hatte den Prozess des Interbankenzahlungsverkehrs ja beschrieben und die Sonderbedingungen angegeben, unter denen dafür KEIN Zahlungsmittel nötig ist, das keine der beiden Banken selbst produzieren kann (weil gegenseitige Forderungen sich zu Null saldieren), und diejenigen Sonderbedingungen, unter denen die Schuldner-Bank den vollen zu überweisenden Betrag in einem Zahlungsmittel übertragen muß, das sie selbst nicht herstellen kann. Die praktische Wirklichkeit liegt meistens irgendwo zwischen diesen Grenzfällen. Genau aus diesem Grund ist JEDES Kreditsystem ein "Fractional Reserve" System.

Meine Sichtweise:
Zwischen der Bank und dem Unternehmen wurde ein Vertrag geschlossen, in welchem sich der Unternehmer verpflichtete, eine Forderung an die Bank als Zahlungsmittel für diesen Vertrag zu akzeptieren.


Bitte zeige das empirisch. In welchem Kontoführungsvertrag steht, daß der Inhaber des Girokontos auf die jederzeitige Möglichkeit der Auszahlung seines Guthabens verzichtet?

Zum Rest später, ich muß leider weg.

Gruß
Wolfgang



Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang