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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vortrag "Kreditvergabe ..."

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vortrag "Kreditvergabe ..."


Chronologisch Thread 
  • From: moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vortrag "Kreditvergabe ..."
  • Date: Tue, 10 May 2016 12:01:11 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo Rudi,

noch ein Nachtrag zu meinem gestrigen Post. Dort sagte ich:
/"Vor Gericht würde mE auch bei einem Aktivakauf die Erhöhung meines Girokontos um den vereinbarten Kaufpreis als Forderungsausgleich, im allgemeinen Sprachgebrauch als Zahlung bekannt, anerkannt."/
Auch wenn die Bank gegenüber der "Zahlungsgemeinschaft Konteninhaber dieser Bank" noch eine Schuld nicht beglichen hat, so hat sie doch gegenüber dem Verkäufer der Immobilie gezahlt. Sie hat mit "Giralgeld" gezahlt, mit einer Forderung gegen sich selbst. Hier liegt der eigentliche Knackpunkt. Wie der Kreditempfänger hat auch der Verkäufer einen "Geldbetrag" zur Verfügung gestellt bekommen.

Sie hat dem Verkäufer Geldvermögen zur Verfügung gestellt, aber _nicht_ bezahlt.

Der Verkäufer hat Geldvermögen in Form einer Forderung gegen den Schuldner zur Verfügung gestellt bekommen, wie das bei JEDEM Verkauf auf Kredit der Fall ist.

Der Knackpunkt hier ist der "Geldbetrag" (Geldvermögen), bzw. Deine Fehlinterpretation dieses Begriffs. Du verwechselst da Geldvermögen mit Zahlungsmitteln:

1) Geldvermögen ist (betriebswirtschaftlich, und im Anschluß daran auch bei Stützel) definiert als Summe der Zahlungsmittelbestände plus der sonstigen Forderungen abzüglich der Verbindlichkeiten https://www.dropbox.com/s/kv86spq3kz3605a/W%C3%B6he%20-%20Grundbegriffe%20d.%20Rechnungswesens.pdf?dl=0.

2) Kaufe ich Dir Dein Auto auf Kredit für 1000 € ab, buchst Du aktiv - 1000 € "Auto" ("Realvermögen", d.h. Eigentum) aus und + 1000 € Forderung gegen mich ein (Aktivtausch). Damit erhöht sich Dein Geldvermögen um 1000 €, dein "Sachvermögen" schrumpft um 1000 €, OHNE daß ich bereits bezahlt hätte. Ich buche aktiv + 1000 € Auto und passiv + 1000 Verbindlichkeiten ggü. Rudi (Bilanzverlängerung). Mein Geldvermögen hat sich damit um 1000 € verringert, obwohl ich noch gar nicht bezahlt habe.

3) 60 Tage später erfülle ich Deine Forderung in bar. Ich buche aktiv - 1000 € Bargeld und passiv - 1000 € Verbindlichkeiten. Mein Geldvermögen hat sich NICHT verändert. Du buchst aktiv + 1000 € Bargeld und - 1000 € Forderungen. Dein Geldvermögen blieb ebenfalls unverändert.

Fazit: Geldvermögen "fließt" bereits im Moment des Kreditkaufs in Gegenrichtung zum "Sachvermögen"; bei der schulbefreienden Zahlung dagegen findet KEIN Geldvermögensfluß mehr statt.

D.h. natürlich hat die Bank mit der Gutschrift ihrem Gläubiger Geldvermögen übertragen, aber eben nur in Form von Kredit. Bezahlt bzw. "ausgezahlt" hat sie ihre Verbindlichkeit noch nicht, und wann sie das gezwungenermaßen / vollstreckbar /muß/, bestimmt allein der Gläubiger (die Forderung ist "auf Sicht" fällig, d.h. kann vom Gläubiger JEDERZEIT fällig gestellt werden).

Dein Mißverständnis beruht also m.E. auch auf der Fehlinterpretation des Begriffs "Geldvermögen" bzw. der Bedeutung des Begriffs im Rechnungswesen. Deswegen siehe den Link oben.

Gruß
Wolfgang




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