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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Vortrag "Was ist Geld?" am 1.2.2016

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Vortrag "Was ist Geld?" am 1.2.2016


Chronologisch Thread 

Am 19.01.16 um 14:15 schrieb moneymind:
> Grüß dich Gerhard,
>
> Nein, kein Rückschritt. Das Konzept "Recht" hebt gerade das Gemeinsame
> von Waren und Geld hervor, nämlich in ihrem Vermögensaspekt Rechtstitel
> darzustellen. Waren sind Eigentumstitel (und Warengeld - seit
> Abschaffung des Goldstandards überhaupt nicht mehr im Gebrauch -
> ebenfalls), Kreditgeld besteht aus Forderungstiteln.
>
> Die Differenzierung, die Du forderst, besteht in der Differenzierung
> zwischen forderungslosen Eigentumsrechten (gesamtwirtschaftliches
> Nettovermögen) und Forderungen (gesamtwirtschaftliches Nullvermögen).

So kann man es auch sagen. Das ist die Quintessenz aus der
quantumökonomischen Unterscheidung von Fixkapital und Finanzierungskapital.

>> Die wesentliche Frage in der Ökonomie nach der eigentlichen
>> Wertschöpfung, d.h. wie Wert überhaupt entsteht, wird komplett außen vor
>> gelassen.
>
> Hier stimme ich Dir zu, daß Arne das offensichtlich weitgehend so macht
> (soweit jedenfalls mein bisheriger Eindruck, vielleicht steuert er ja da
> noch Klärungen bei). Ich sehe es aber im Gegensatz zu Dir so, daß die
> rechtliche Begrifflichkeit die Antwort auf die von Dir völlig zu Recht
> aufgeworfene Frage überhaupt erst sinnvoll und schlüssig ermöglicht.
> Entscheidend ist hier zunächst die Differenzierung, daß Eigentumstitel
> a) nominal variabel sind, d.h. in Relation zu erwarteten Erträgen
> tagesaktuell jeweils neu bewertet werden und b) gesamtwirtschaftliches
> Nettovermögen darstellen, während Forderungen a) nominal fixiert sind,
> d.h. auf einklagbare Fixbeträge lauten und b) gesamtwirtschaftliches
> Nullvermögen darstellen.

Wie würdest du demnach das Arbeitseinkommen eines abhängig Beschäftigten
einordnen? Eigentumstitel oder Forderung?

> Hier haben wir ein Kernproblem am Kragen gepackt, das des Verhältnisses
> zwischen der "Real"- und der "Nominalsphäre".

Genauso ist es.

> Es kann m.E. sinnvoll nur durch die oben beschriebene Differenzierung
> INNERHALB des Eigentumsrechts-Begriffs gelöst werden. Wie genau? Da muß
> ich mir selbst noch Gedanken machen.

Vielleicht durch eine Analogie zur Bilanztheorie?
Dort unterscheidet man zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen.
Kapitalseitig hätten wir dann mit Fixkapital und Finanzierungskapital
eine Entsprechung.

Solange man eine geschlossene Volkswirtschaft betrachtet, macht die
Unterscheidung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital auf
gesamtwirtschaftlicher Ebene keinen Sinn.

>> Diese lassen sich aber als ein Anspruch auf 'Geldeinkommen'
>> rechtfertigen, der durch die Rechtsordnung gegeben ist.
>
> Das kann ich nicht nachvollziehen, es erscheint mir begrifflich weniger
> einleuchtend als die Lösung, die ich oben vorgeschlagen habe.

Vielen Dank vor allem für deine vermittelnden Formulierungen. Es half
mir sehr, meine Gedanken zu verdeutlichen.

ivl1705












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