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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Vortrag "Was ist Geld?" am 1.2.2016

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ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Vortrag "Was ist Geld?" am 1.2.2016


Chronologisch Thread 
  • From: moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Vortrag "Was ist Geld?" am 1.2.2016
  • Date: Tue, 19 Jan 2016 13:15:23 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Grüß dich Gerhard,

Konzeptionell ist die Auffassung von Handel als Tausch von Recht gegen
Recht ein gewaltiger Rückschritt. Mit der reinen Umbenennung wird der
Unterschied zwischen den Konzepten 'Ware' und 'Geld' komplett verwischt.

Nein, kein Rückschritt. Das Konzept "Recht" hebt gerade das Gemeinsame von Waren und Geld hervor, nämlich in ihrem Vermögensaspekt Rechtstitel darzustellen. Waren sind Eigentumstitel (und Warengeld - seit Abschaffung des Goldstandards überhaupt nicht mehr im Gebrauch - ebenfalls), Kreditgeld besteht aus Forderungstiteln.

Die Differenzierung, die Du forderst, besteht in der Differenzierung zwischen forderungslosen Eigentumsrechten (gesamtwirtschaftliches Nettovermögen) und Forderungen (gesamtwirtschaftliches Nullvermögen).

Die Differenzierung zwischen Ware und Geld dagegen ist uneindeutig und dann schlicht falsch, wenn man unter "Ware" etwas stofflich-materielles versteht, statt das Eigentumsrecht an ihr.

Hier stimme ich Arne also zu.

Die wesentliche Frage in der Ökonomie nach der eigentlichen
Wertschöpfung, d.h. wie Wert überhaupt entsteht, wird komplett außen vor
gelassen.

Hier stimme ich Dir zu, daß Arne das offensichtlich weitgehend so macht (soweit jedenfalls mein bisheriger Eindruck, vielleicht steuert er ja da noch Klärungen bei). Ich sehe es aber im Gegensatz zu Dir so, daß die rechtliche Begrifflichkeit die Antwort auf die von Dir völlig zu Recht aufgeworfene Frage überhaupt erst sinnvoll und schlüssig ermöglicht. Entscheidend ist hier zunächst die Differenzierung, daß Eigentumstitel a) nominal variabel sind, d.h. in Relation zu erwarteten Erträgen tagesaktuell jeweils neu bewertet werden und b) gesamtwirtschaftliches Nettovermögen darstellen, während Forderungen a) nominal fixiert sind, d.h. auf einklagbare Fixbeträge lauten und b) gesamtwirtschaftliches Nullvermögen darstellen.

"Wert" entsteht durch den subjektiven Prozess der Bewertung in Relation zu Erwartungen, in die vielfältige Beobachtungen des Markts für den zu bewertenden Rechtstitel eingehen, der jeweils mit der gesamten Ökonomie verbunden ist; außerdem geht natürlich der jeweils aktuelle Zinssatz in die Bewertung ein.

"Vermögenswert" besteht immer aus (immateriellen) Rechtstiteln, der quantitative Aspekt hängt von genauso immateriellen Erwartungen ab. Keynes hatte das im Ansatz begriffen und hat dem Studium solcher Erwartungen (als Grundlage für Investitions- und Konsumentscheidungen) in der General Theory einen breiten Raum eingeräumt.

Richtig ist aber, dass sich nicht-dingliche Rechte wie Urheberrecht und
Patente schlecht unter dem Begriff Ware subsumieren lassen, der mit
einem physischen Objekt assoziiert ist.


Hier zeigt sich, daß Du unter "Ware" ein physisches Objekt verstehst. Du hast völlig Recht, daß der Begriff "Eigentumsrecht" sich sowohl auf physische Objekte als auch auf immaterielle Ideen wie Patente, den Ruf eines Unternehmens, und so weiter beziehen kann. Es ist auch völlig richtig, daß man hier - innerhalb des Eigentumsbegriffs - differenzieren muß. Der VERMÖGENSWERT materieller Güter aber bleibt immateriell, wenn auch die Erwartungen, die ihn quantitativ bestimmen, NICHT unabhängig von den physischen Eigenschaften der Güter in Relation zu den konkreten Bedürfnissen potentieller Käufer ist!

Hier haben wir ein Kernproblem am Kragen gepackt, das des Verhältnisses zwischen der "Real"- und der "Nominalsphäre".

Es kann m.E. sinnvoll nur durch die oben beschriebene Differenzierung INNERHALB des Eigentumsrechts-Begriffs gelöst werden. Wie genau? Da muß ich mir selbst noch Gedanken machen.

Diese lassen sich aber als ein Anspruch auf 'Geldeinkommen' rechtfertigen, der durch die Rechtsordnung gegeben ist.

Das kann ich nicht nachvollziehen, es erscheint mir begrifflich weniger einleuchtend als die Lösung, die ich oben vorgeschlagen habe.

Grüße
Wolfgang




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