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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Kann es wirklich so einfach sein?

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Kann es wirklich so einfach sein?


Chronologisch Thread 
  • From: Patrik Pekrul <Patrik.pekrul AT hotmail.de>
  • To: alex AT twister11.de
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Kann es wirklich so einfach sein?
  • Date: Thu, 20 Sep 2012 13:09:25 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>


1. In diesem Sinne steht unserem Geld aus der Sicht der Mehrheit der Wirtschaftsteilnehmer NICHTS gegenüber.
2. Nur für die Kreditnehmer (welcher Art auch immer) steht der Anspruch auf Schuldentilgung bzw. Auslösung einer Sicherheit. Das gilt aber für all jene nicht, die keine Schulden aufgenommen haben.
3. Der Anspruch Sichtguthaben in Bargeld umzutauschen, da stimme ich Patrick zu, der ist praktisch wertlos.
 
So, jetzt sind wir ja schon FAST da.
 
Jetzt musst du nur noch verstehen, dass dir Geld allein KEINEN "Anspruch auf Schuldentilgung bzw. Auslösung einer Sicherheit" gibt.
 
Aufgrund eines VERTRAGLICHEN Verhältnisses, ist es dir gestattet, zu bestimmten Zeitpunkt MIT Geld (oder anderem) bestimmte Anteile der Schulden zu tilgen (Tilgungsplan); man könnte sich aber ebensogut darauf einigen, dass du deine Schuld irgendwie anders löschen kannst bspw. Arbeit oder Beibringungen bestimmter Güter.
 
Siehe auch hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Vorzeitige-Rueckzahlung-eines-Immobiliendarlehens-mit-allen-Zinsen-__f197946.html
 
"Ich habe noch über einen Zeitraum von 36 Monatsraten einen Immobilienkredit für mein eigenes Haus über ca. € 20.000 Tilgung und € 3.000 Zinsen bei einem Kreditinstitut laufen. Der Kredit ist durch eine Grundschuld abgesichert. In dem Kreditvertrag ist keine Sondertilgung vereinbart. Aufgrund einer Erbschaft habe ich nun Geld zur Verfügung, um diesen Kredit sofort tilgen zu können und damit ein schuldenfreies Hsus zu haben. Meine Anfrage bei der Bank auf vorzeitige Tilgung mit Vorfälligkeitsentschädigung wurde abgelehnt.
...
Frage: Kann die Bank das ablehnen? Es muss für mich doch das Recht und eine Möglichkeit auf eine sofortige Schuldentilgung geben, solange ich alle Forderungen der Bank bezahlen, unabhängig von der Frage, eines wirtschaftlichen Sinns. Es ist mir völlig klar, die Bank soll keinen Verlust durch die vorzeitige Rückzahlung haben. Das würde ich schon alles bezahlen. Es ist ja schließlich meine eigene Entscheidung, wie ich mein Geld ausgebe, oder? "
 
Oder?
 
"Nach aktueller Gesetzeslage ist die Möglichkeit der Kündigung eines Darlehensvertrages, welche Sie nunmehr beabsichtigen, in §489 BGB geregelt.. Danach kann der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen, wenn
1. wenn die Zinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Zinssatz getroffen ist, ...
2. wenn das Darlehen einem Verbraucher gewährt und nicht durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, ...
3. In jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten;...
...
Grundsätzlich es Ihnen natürlich frei eine entsprechende Zahlung zu leisten. Im schlechtesten Fall akzeptiert die Bank die Zahlung, hält jedoch am Darlehensvertrages bis zum dort vereinbarten Vertragsende jedoch fest. "
 
Weiterhin:
 
"Einem Darlehensvertrages wohnt immer, als wesentliches Element, eine zeitliche Komponente, in Form der Laufzeit inne. Sie möchten nunmehr diese zeitliche Komponente verändern und das Darlehen vorzeitig zurückzahlen. Da offenkundig dies im Vertrag nicht angelegt ist, besteht rechtlich, für Sie diese Möglichkeit nur, wenn das ursprünglich geschlossene Vertragsverhältnis beseitigt oder verändert wird. Die ist nur durch Kündigung oder einvernehmliche Vertragsänderung oder Aufhebung möglich. "

Also nochmal in aller Deutlichkeit: Geld berechtigt einen zu GAR NICHTS!
 
Das Recht zu tilgen hat im Kern NICHTS mit dem Geld zu tun, sondern mit dem jeweiligen VERTRAGSVERHÄLTNIS; ist dort keine vorfristige Tilgung vorgesehen, kann man sich seinen vorgeblichen "Rechtsanspruch durch Geld" in die Haare schmieren!
 
Wenn Geld also
1. keinen Anspruch auf einen konkretes Gut darstellt,
2. der Anspruch auf Bargeld praktisch wertlos ist, und wenn
3. ich mit Geld nicht einmal diesen vorgeblichen "Anspruch" auf Schuldentilgung habe,
 
was bleibt dann noch "praktisch" übrig? (Werd' ich's hören?)
 
Ahoi,
 
Patrik
 



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