ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: alex AT twister11.de
- To: Gerhard <listmember AT rinnberger.de>
- Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Kann es wirklich so einfach sein?
- Date: Fri, 21 Sep 2012 19:17:01 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
2012/9/21 Gerhard <listmember AT rinnberger.de>
Wie würdest du meine oben genannten Erfahrungen beschreiben?
Ach nochwas, an einer kleinen Tankstelle auf einem Rasthof wollte ich mir einen Kaffee und Brötchen kaufen und mir die Annahme eines 100 EUR Scheins verweigert. Der Verkäufer wollte mir für den 100 EURO Schein nichts verkaufen. Ein Recht das er mir etwas für den 100 EURO Schein gibt konnte ich nicht ableiten.
Anmerkung: Oder Investition!!! ;-)
Am 18.09.12 20:34, schrieb Patrik Pekrul:
> Ich weiss nicht, ob ich der einzige bin, der hin und wieder einkaufen
> geht, aber es muss doch auch anderen Menschen aufgefallen sein, dass
> einen Geld ZU GAR NICHTS BERECHTIGT.
Das widerspricht jeglicher Alltagserfahrung. Wann ist es dir zum letzten
Mal passiert, dass ein Zahlung deinerseits *nicht* akzeptiert wurde?
Wahrscheinlich noch nie, hoffe ich!
Mir schon.
Auf Ebay, auf Flohmärkten, usw.... und auch bei Freunden und Bekannten.
Wenn die etwas tolles haben, das ich auch gerne hätte, wollten sie es nicht verkaufen.
Ich hatte kein Recht es einzufordern.
Das ist dir sicher auch schon passiert.
Was anderes ist, wenn du etwas gekauft hast und der Verkäufer es verkauft hat, dann besteht im Anschluss eine GELDSCHULD!
Eine GELDSCHULD ist ein aufgenommener KREDIT (zwischen Unternehmen nennt sich sowas Lieferantenkredit).
Einen Kredit kannst du mit Zahlungsmitteln tilgen und wenn keine vereinbart wurden, dann mit dem gesetzlichen.
Auf Ebay, auf Flohmärkten, usw.... und auch bei Freunden und Bekannten.
Wenn die etwas tolles haben, das ich auch gerne hätte, wollten sie es nicht verkaufen.
Ich hatte kein Recht es einzufordern.
Das ist dir sicher auch schon passiert.
Was anderes ist, wenn du etwas gekauft hast und der Verkäufer es verkauft hat, dann besteht im Anschluss eine GELDSCHULD!
Eine GELDSCHULD ist ein aufgenommener KREDIT (zwischen Unternehmen nennt sich sowas Lieferantenkredit).
Einen Kredit kannst du mit Zahlungsmitteln tilgen und wenn keine vereinbart wurden, dann mit dem gesetzlichen.
Hier liegt also wieder der Fall vor, der auch bei geldschöpfender Kreditaufnahme vorliegt.
Wenn das trotzdem der Fall gewesen wäre, so gibt es dafür zwei Ursachen:
a) wenn du mit Karte bezahlst: Es kann nicht ermittelt werden, das die
Zahl auf deinem Girokonto >= Zahl auf dem Kassenzettel (keine Verbindung
zur Bank, fehlende Deckung auf dem Konto).
Mir ist es auch schon passiert, das ein Gastronomiebetreiber nicht große Mengen an Kleingeld annehmen wollte.
Mir ist es auch schon passiert, das in einem Cafe die Annahme von Zahlung per VISA Karte verweigert wurde.
Auch mit einer EC Karte ging es dort leider nicht.
Ein RECHT hatte ich nicht. :-)
Hätte ich die Polizei gerufen, dann hätten die mich wohl ausgelacht.
Mir ist es auch schon passiert, das in einem Cafe die Annahme von Zahlung per VISA Karte verweigert wurde.
Auch mit einer EC Karte ging es dort leider nicht.
Ein RECHT hatte ich nicht. :-)
Hätte ich die Polizei gerufen, dann hätten die mich wohl ausgelacht.
b) wenn du mit Bargeld (= physische Zeichen, auf denen eine Zahl
draufsteht) bezahlst: Dir ist irgendwie Falschgeld untergekommen, dies
ist beim Zahlungsvorgang aufgefallen.
In allen anderen Fällen wird dies anstandslos akzeptiert, die Juristen
nennen das meines Wissens auch konkludentes Handeln.
Wie würdest du meine oben genannten Erfahrungen beschreiben?
Ach nochwas, an einer kleinen Tankstelle auf einem Rasthof wollte ich mir einen Kaffee und Brötchen kaufen und mir die Annahme eines 100 EUR Scheins verweigert. Der Verkäufer wollte mir für den 100 EURO Schein nichts verkaufen. Ein Recht das er mir etwas für den 100 EURO Schein gibt konnte ich nicht ableiten.
Der Käufer hat rechtsgültig die gekauften Güter erworben (Eigentum!).
Die Verfügung darüber ist vollständig an den Käufer übergegangen. Es
bestehen keinerlei Ansprüche mehr des Verkäufers gegenüber dem Käufer
und umgekehrt.
Eigentlich besteht nach dem Verkauf dem Verkäufer ein Anspruch auf Bezahlung gegen den Käufer
Aus der makroökonomischen Sicht sind die physischen Güter beim Käufer
angekommen und stehen ihm zum alleinigen Nutzen zur Verfügung (Konsum).
Anmerkung: Oder Investition!!! ;-)
> Ich kann mein Geld (ja, es ist nur eine Zahl, das muss man mal
> verstehen!) ANBIETEN, und vielleicht gibt mit ja jemand etwas dafür,
> aber es ist KEIN Anspruch, KEIN Recht, KEINE Forderung auf
> irgendetwas!!!
Auch diese Aussage macht nur auf den ersten Blick Sinn. Wenn Geld nur
eine Zahl wäre, dann kannst du nicht Kaufkraft erklären. Geld
konstituiert gleichzeitig eine soziale Beziehung. Wir haben diese
Beziehung als Kredit-Schuld-Beziehung festgemacht, die ihren Ursprung im
Bankensektor hat.
Ja, mag sein, eine "soziale Berechtigung", aber wir sind hier nicht in der AG GOuFP weil wir wischiwaschi formulieren und diskutieren wollen, sondern weil wir Haarspalterei betreiben möchten. ...
....
..... Split the Atom!
http://www.youtube.com/watch?v=uzqNTMDhE-Y
Das größte Problem heutzutage ist jedoch der Umstand, daß Geld wie eine
handelbare Ware behandelt wird. Wenn dem so wäre, so müsste dem Geld
auch ein Attribut aus der physikalischen Welt zugeordnet werden können,
wie das für jedes normale Gut leicht möglich ist (1 [kg] Äpfel, 7 [m^3]
Beton, 3 [m] Schrankwand). Dies gilt auch für Dienstleistungen, welche
sich immer als Zeitaufwand des Leistungserbringers (gemessen in [h],
[d], ...) erfassen lassen.
In der ökonomischen Betrachtung geht es nun darum, dass in der
Heterogenität der physikalischen Welt jedem Gut ein ökonomisches Wertmaß
zugeordnet wird, damit diese Güter untereinander vergleichbar werden.
Dieses Wertmaß nennen wir Preis und wird in einer Währungseinheit (z.B.
[€], [$]) gemessen. Ein gewisser Herr Walras hat vor ca. 150 Jahren ein
zusätzliches Gut eingeführt und diesem die Zahl 1 zugeordnet. Mit diesem
Numéraire-Gut lassen zwar alle Güter relativ zueinander bewerten, indem
die Güter auf dieses Numéraire-Gut bezogen werden. Gesamtwirtschaftlich
taugt dieser Ansatz überhaupt nicht. Dies wird sofort offensichtlich,
wenn man die Einheiten mitberücksichtigt. Wenn das Wertmaß auf das
Numéraire-Gut angewandt wird, kürzt sich die Einheit raus und es bleibt
die bloße Zahl übrig. Dieser Mangel wurde unter einem
Golddeckungs-Regime dadurch kaschiert, daß der Numéraire in Beziehung zu
einem seltenen Metall gesetzt wurde. Diese Maskierung ist aber in einem
Fiat-Geldsystem weggefallen.
Wir haben Volkswirtschaft bislang immer nur auf der Ebene von
Tauschbeziehungen analysiert. Der eigentliche Wertschöpfungsprozess in
einer Volkswirtschaft findet jedoch in der Produktion statt. Wie
eigentlich Wert entsteht, ist bislang arg ins Hintertreffen gelangt.
Thema der BWL! ...oder meinetwegen der Ingenieurswissenschaften und überhaupt aller beruflichen Disziplinen. Jede weiss ein bisschen etwas von der Wertschöpfung.
Etwas ausführlicher wird dieser Gedanke in diesem Essay erläutert:
<http://tracksofthoughts.blogspot.de/2010/09/das-wertproblem.html>
gerhard
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- Re: [AG-GOuFP] Kann es wirklich so einfach sein?, Patrik Pekrul, 20.09.2012
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