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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext


Chronologisch Thread 
  • From: "Daniel " <ppdaniel71 AT googlemail.com>
  • To: <alex AT twister11.de>
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
  • Date: Wed, 25 Apr 2012 17:22:22 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hi,
danke für dein Beispiel, das wollte ich eigentlich auch so ausdrücken...
>Ich gehe mit 100 Münzen zur Landeszentralbank und will dafür Banknoten haben... darf die NÖ! sagen? Und wenn nicht, dann WARUM?

Stückelungswechsel (Fachterminus „Umwechslung“)

Die Bundesbank ermöglicht grundsätzlich jeder Person die Umwechslung von Münzen in Banknoten, Banknoten in Münzen und von Münzen bzw. Banknoten in solche anderer Stückelung(en). (http://www.bundesbank.de/bargeld/bargeld_dienstleistungsangebot_andere.php)

 

Ich glaube das hier wurde an anderer Stelle in dieser Diskussion auch schon mal gesucht: Leitfaden zur Abwicklung des Barzahlungsverkehrsn bei der Deutschen Bundesbank über Konten oder als Einzahlung zur Weiterleitung   http://www.bundesbank.de/download/bargeld/pdf/leitfaden.pdf

>Wo kann ich das rechtlich nachlesen? Wie kann ich mir das offiziell bestätigen lassen, damit es zitierfähig wird? Das glaubt einem doch sonst keiner :-)
>...und ich habe keine Lust mehr auf endlose Diskussionen mit Leuten, die dann sagen: Geld stellt einen rechtlichen Anspruch
>dar der aus einem Schuldverhältnis entsteht, blablabla...

Hmm. Das einzige was rechtlich definiert ist, ist eben, dass es das gesetzliche Zahlungsmittel ist. Das reicht ja schon. Wenn das definiert ist (und gleichzeitig definiert ist, wer das "herstellen" darf) ist das alles. Alles andere (Giralgeld, Kredite usw.) ist dann in Abhängigkeit davon/in Bezug dazu rechtlich geregelt. (Giralgeld ist also ein Derivat auf Zentralbankengeld)... 

 


Von: alex AT twister11.de [mailto:alex AT twister11.de]
Gesendet: Mittwoch, 25. April 2012 16:15
An: Daniel
Cc: piraten AT manen.de; ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext



2012/4/25 Daniel <ppdaniel71 AT googlemail.com>
>"mit Ausnahme der ausgebenden Behöre [...] niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen."

>Bedeutet dies, dass vorher eine Geldschuld gegenüber der Behörde existieren muss die ich dann auch mit 51 und mehr Münzen bezahlen kann?
>Schön zu wissen, aber nicht das was mich wirklich interessiert.

Nein, das bedeutet, dass keiner verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen anzunehmen. Als Beispiel: du kaufst im Laden etwas für 97 Euro und zahlt mit 1 cent Münzen. Das muss der Laden nicht mitmachen (kann aber natürlich). Nur die EZB (bzw. die LZBs, die sich mit dem Bargeldumlauf beschäftigen) müssen die Münzen annehmen. Das heisst du kannst zu jeder Landeszentralbank gehen und soviele Münzen in Banknoten tauschen wie du willst.

Hier sind 2 Dinge vermischt.
ERSTENS:
Im Laden habe ich zb. eine "Rainbow Dash Actionfigur" gekauft und nun eine Geldschuld beim Laden. Da ich gesetzliches Zahlungsmittel besitze kann ich diese Schuld damit tilgen.
Ausnahme: Mehr als 50 Münzen MUSS der Laden nicht annehmen.
Das Analoge Beispiel mit der Landeszentralbank müsste heissen:
Bei der Landeszentralbank habe ich zb. eine "Rainbow Dash Actionfigur" erwerben wollen, aber die hatten nur "warme Worte", also hab ich die gekauft. Da ich gesetzliches Zahlungsmittel besitze kann ich diese Schuld damit tilgen. (Keine Ausnahme! - Die Landeszentralbank muss auch 51 Münzen annehmen!!!)

ZWEITENS:
Ich gehe mit 100 Münzen in den Laden und will dafür Banknoten haben und der Laden sagt: Nö! (Und darf das auch!)
Ich gehe mit 50 Münzen in den Laden und will dafür Banknoten und der Laden sagt: Nö! (Und darf das auch!)

Ich gehe mit 100 Münzen zur Landeszentralbank und will dafür Banknoten haben... darf die NÖ! sagen? Und wenn nicht, dann WARUM?

 
 >Wenn KEINE GELDSCHULD existiert, welchen rechtlich einklagbaren Anspruch stellen in diesem Fall die Banknoten und Münzen dar?
KEIINEN!!! Im goldgedeckten Währungssystem ist es so, dass du ein Anspruch hättest, die Banknoten in Gold umzutauschen. Aber in den "modernen" Systemen gibt es das nicht mehr. Hier ist Geld dann eben die MÖglichkeit, dass du damit Waren/Dienstleistungen/Vermögenswerte/andere Währungen erwerben kannst und eben dein Gegenüber das Geld annimmt. Und somit ergibt sich der Wert der Währungen immer nur daraus, wieviel von Waren/Dienstleistungen/Vermögenswerte/andere Währungen du mit deinem Bargeld kaufen kannst.

Wo kann ich das rechtlich nachlesen? Wie kann ich mir das offiziell bestätigen lassen, damit es zitierfähig wird? Das glaubt einem doch sonst keiner :-)
...und ich habe keine Lust mehr auf endlose Diskussionen mit Leuten, die dann sagen: Geld stellt einen rechtlichen Anspruch dar der aus einem Schuldverhältnis entsteht, blablabla...
 



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