ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: "Daniel " <ppdaniel71 AT googlemail.com>
- To: <alex AT twister11.de>
- Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
- Date: Wed, 25 Apr 2012 14:57:29 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
>"mit Ausnahme der ausgebenden Behöre [...] niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen."
>Bedeutet dies, dass vorher eine Geldschuld gegenüber der Behörde existieren muss die ich dann auch mit 51 und mehr Münzen bezahlen kann?
>Schön zu wissen, aber nicht das was mich wirklich interessiert.
Nein, das bedeutet, dass keiner verpflichtet ist, mehr
als 50 Münzen anzunehmen. Als Beispiel: du kaufst im Laden etwas für 97 Euro und
zahlt mit 1 cent Münzen. Das muss der Laden nicht mitmachen (kann aber
natürlich). Nur die EZB (bzw. die LZBs, die sich mit dem Bargeldumlauf
beschäftigen) müssen die Münzen annehmen. Das heisst du kannst zu jeder
Landeszentralbank gehen und soviele Münzen in Banknoten tauschen wie du
willst.
>Wenn KEINE GELDSCHULD existiert, welchen rechtlich
einklagbaren Anspruch stellen in diesem Fall die Banknoten und Münzen dar?
KEIINEN!!! Im
goldgedeckten Währungssystem ist es so, dass du ein Anspruch hättest, die
Banknoten in Gold umzutauschen. Aber in den "modernen" Systemen gibt es das
nicht mehr. Hier ist Geld dann eben die MÖglichkeit, dass du damit
Waren/Dienstleistungen/Vermögenswerte/andere Währungen erwerben kannst und
eben dein Gegenüber das Geld annimmt. Und somit ergibt sich der Wert der
Währungen immer nur daraus, wieviel von
Waren/Dienstleistungen/Vermögenswerte/andere Währungen du mit deinem Bargeld
kaufen kannst.
Von: alex AT twister11.de [mailto:alex AT twister11.de]
Gesendet: Mittwoch, 25. April 2012 14:32
An: Daniel
Cc: piraten AT manen.de; ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
Hallo Daniel,
erstmal Danke :-)
"mit Ausnahme der ausgebenden Behöre [...] niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen."
Bedeutet dies, dass vorher eine Geldschuld gegenüber der Behörde existieren muss die ich dann auch mit 51 und mehr Münzen bezahlen kann?
Schön zu wissen, aber nicht das was mich wirklich interessiert.
Wenn KEINE GELDSCHULD existiert, welchen rechtlich einklagbaren Anspruch stellen in diesem Fall die Banknoten und Münzen dar?
"mit Ausnahme der ausgebenden Behöre [...] niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen."
Bedeutet dies, dass vorher eine Geldschuld gegenüber der Behörde existieren muss die ich dann auch mit 51 und mehr Münzen bezahlen kann?
Schön zu wissen, aber nicht das was mich wirklich interessiert.
Wenn KEINE GELDSCHULD existiert, welchen rechtlich einklagbaren Anspruch stellen in diesem Fall die Banknoten und Münzen dar?
Als weitere, wahrscheinlich leichtere Frage, würde mich
interessieren, wo genau steht, dass Geschäftsbanken verpflichtet sind mir das
Buchgeld in Banknoten und Münzen einzutauschen.
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Alexander Praetorius
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2012/4/25 Daniel <ppdaniel71 AT googlemail.com>
Von: ag-geldordnung-und-finanzpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-geldordnung-und-finanzpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von alex AT twister11.de
Gesendet: Mittwoch, 25. April 2012 13:58
An: piraten AT manen.de
Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
Meinst du das
hier:
Gesetzliches Zahlungsmittel ist ein
Zahlungsmittel, durch dessen Hergabe nach den Gesetzen eines Landes
eine Geldschuld mit rechtlicher Wirkung erfüllt und damit getilgt werden kann
und die ein Gläubiger zu akzeptieren hat (man spricht auch von Annahmepflicht
oder schuldbefreiendem Annahmezwang): Ein Gläubiger ist verpflichtet, die
Tilgung einer Geldschuld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu
akzeptieren, sofern nichts anderes wirksam vereinbart wurde
In Deutschland und den übrigen teilnehmenden
Mitgliedsstaaten der EWU ist seit dem 1. Januar 2002 das Euro- Bargeld
gesetzliches Zahlungsmittel: gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz sind
hierbei die von der EZB ausgegebenen Euro- Scheine das einzige unbegrenzte
gesetzliche Zahlungsmittel.
Beim Euro - Münzgeld gibt es hingegen eine
eingeschränkte Annahmepflicht, denn gemäß der EG-Verordnung Nr. 974/98 des
Rates vom 3. Mai 1998, Art. 11 Satz 3 ist „mit Ausnahme der ausgebenden
Behörde […] niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen
Zahlung anzunehmen.“
Von: ag-geldordnung-und-finanzpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-geldordnung-und-finanzpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von alex AT twister11.de
Gesendet: Mittwoch, 25. April 2012 13:58
An: piraten AT manen.de
Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
Die Frage ist:
Welchen rechtlich einklagbaren Anspruch hat der Besitzer (Eigentümer?) einer EURO-Banknote oder einer EURO-Münze (Scheidemünze = verbriefter Anspruch auf Zentralbankgeld)?
Beide sind, soweit ich im Wiki gelesen habe, verbrieftes Zentralbankgeld.
Welchen rechtlich einklagbaren Anspruch hat der Besitzer (Eigentümer?) einer EURO-Banknote oder einer EURO-Münze (Scheidemünze = verbriefter Anspruch auf Zentralbankgeld)?
Beide sind, soweit ich im Wiki gelesen habe, verbrieftes Zentralbankgeld.
Naiv würde man annehmen, dass man einen Anspruch auf
einen Teil der in Pension gegebenen Wertpapiere der Geschäftsbanken haben
müsste.
Dies ist meines Wissens (ohne das ich es belegen könnte) nicht der Fall.
In einem Ladengeschäft kann ich mir in der Regel einen 10 EUR Schein gegen beispielsweise zwei 5 EUR Scheine wechseln lassen.
Das Ladengeschäft ist nicht dazu verpflichtet das zu tun.
Dies ist meines Wissens (ohne das ich es belegen könnte) nicht der Fall.
In einem Ladengeschäft kann ich mir in der Regel einen 10 EUR Schein gegen beispielsweise zwei 5 EUR Scheine wechseln lassen.
Das Ladengeschäft ist nicht dazu verpflichtet das zu tun.
Falls ein 10 EUR Schein einen rechtlich einklagbaren
Anspruch auf etwas darstellt, dann vielleicht die Pflicht der Zentralbank mir
diesen zu wechseln, selbst wenn es nur der gleiche 10 EUR Schein ist den ich
zur Zentralbank zwecks Einwechselung getragen habe.
Wenn es diesen rechtlich einklagbaren Anspruch gibt,
dann möchte ich wissen auf welchem oder welchen
Gesetz(en)/Paragraph(en)/Artikel(en) er beruht und wo ich diese nachlesen
kann.
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Alexander Praetorius
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- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, piraten, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Rudi, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Daniel , 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Daniel , 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Christoph "Pluto" Puppe, 25.04.2012
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- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Christian . Seiler, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
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- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Daniel , 25.04.2012
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- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Daniel , 25.04.2012
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- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, piraten, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, piraten, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Jan R., 25.04.2012
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