ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: alex AT twister11.de
- To: piraten AT manen.de
- Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
- Date: Wed, 25 Apr 2012 16:34:04 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
§ 270 I BGB
Zahlungsort.(1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.
Kann man im Grunde daraus ableiten. Weiteres habe ich nich nicht gefunden. Müßte noch etwas in den Zentralbankgesetzen stehen. Der Rest ist AGB und Vertragliche Vereinbarungen.
Zitat Wiki:
"Das Bundesbankgesetz legt insbesondere auch das gesetzliche Zahlungsmittel – auf EUR lautende Banknoten und Münzen – fest. Andere Geldformen, z. B. Giroguthaben bei einer Geschäftsbank sind also kein gesetzliches Zahlungsmittel."
Wie soll man daraus ableiten können, das ZENTRALBANKGELD - Ich verstehe es so, dass ZENTRALBANKGELD etwas nicht greifbares ist.
Münzen, Banknoten und auch digitale Zentralbankguthaben (die allerdings nur Geschäftsbanken besitzen können) sind nichts weiteres als "GELDZEICHEN" und stellen damit einen Anspruch auf ZENTRALBANKGELD dar.
Könnte jemand das mit verbindlichen Gesetzen belegen?
Wenn ich also meinen "Anspruch", verkörpert durch zb. eine BANKNOTE, zur Zentralbank trage, kann diese mir wieder ein anderes "GELDZEICHEN" geben, welches meinen Anspruch ausweist, aber niemals den "Anspruch" auflösen, so dass er nicht mehr existiert.
Das ist alles nur Vermutung aus dem was ich bisher gehört und gelesen habe.
Ist es möglich seinen Anspruch aufzulösen oder nicht?
Welche Gesetze gelten oder wenn keine Gesetze existieren die darüber eine Aussage machen - wie kann man sichergehen und die Aussage für jedermann glaubhaft belegen:
"Alles Geld gibt einem direkt oder indirekt nur einen gesetzlich einklagbaren Anspruch auf Zentralbankgeld. Zentralbankgeld stellt keinen Anspruch auf irgendetwas dar!"
Münzen, Banknoten und auch digitale Zentralbankguthaben (die allerdings nur Geschäftsbanken besitzen können) sind nichts weiteres als "GELDZEICHEN" und stellen damit einen Anspruch auf ZENTRALBANKGELD dar.
Könnte jemand das mit verbindlichen Gesetzen belegen?
Wenn ich also meinen "Anspruch", verkörpert durch zb. eine BANKNOTE, zur Zentralbank trage, kann diese mir wieder ein anderes "GELDZEICHEN" geben, welches meinen Anspruch ausweist, aber niemals den "Anspruch" auflösen, so dass er nicht mehr existiert.
Das ist alles nur Vermutung aus dem was ich bisher gehört und gelesen habe.
Ist es möglich seinen Anspruch aufzulösen oder nicht?
Welche Gesetze gelten oder wenn keine Gesetze existieren die darüber eine Aussage machen - wie kann man sichergehen und die Aussage für jedermann glaubhaft belegen:
"Alles Geld gibt einem direkt oder indirekt nur einen gesetzlich einklagbaren Anspruch auf Zentralbankgeld. Zentralbankgeld stellt keinen Anspruch auf irgendetwas dar!"
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Christoph "Pluto" Puppe, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Daniel , 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Christian . Seiler, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Daniel , 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Daniel , 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Nicolai Haehnle, 26.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, piraten, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Jan R., 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Gütesiegel (was: Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext), Rolf Müller, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Axel Grimm, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
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