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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext


Chronologisch Thread 
  • From: piraten AT manen.de
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
  • Date: Wed, 25 Apr 2012 22:24:11 +0200 (CEST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Ein Nachtrag:
Artikel 128 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ex-Artikel
106 EGV).
(1) Die Europäische Zentralbank hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe
von Euro-Banknoten innerhalb der Union zu genehmigen. Die Europäische
Zentralbank und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe dieser
Banknoten berechtigt. Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen
Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der
Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

(2) Die Mitgliedstaaten haben das Recht zur Ausgabe von Euro-Münzen, wobei
der Umfang dieser Ausgabe der Genehmigung durch die Europäische Zentralbank
bedarf. Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des
Europäischen Parlaments und der Europäischen Zentralbank Maßnahmen erlassen,
um die Stückelung und die technischen Merkmale aller für den Umlauf
bestimmten Münzen so weit zu harmonisieren, wie dies für deren reibungslosen
Umlauf innerhalb der Union erforderlich ist.

Auch hier ist Münzgeld kein gesetzliches Zahlmittel.

LG
Peter


----- Original Nachricht ----
Von: piraten AT manen.de
An: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Datum: 25.04.2012 16:59
Betreff: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext

> Siehe auch § 14 Bundesbankgesetz Notenausgabe
> (1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des
> Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche
> Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro
> lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche
> Zahlungsmittel.
> http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html
>
> Demnach sind Euromünzen kein gesetzliches Zahlungsmittel.
> Allerdings:§ 2 Münzgesetz: Ausprägung von Sammlermünzen
> (2) Die deutschen Euro-Gedenkmünzen sind nach Maßgabe dieses Gesetzes
> gesetzliche Zahlungsmittel im Inland.
> http://www.gesetzesweb.de/MuenzG.html
>
> FÜr normale Euromünzen habe ich kein Gesetz gefunden.
>
> Interessant:
> § 3 Münzgesetz Annahme- und Umtauschpflicht
> (1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr
> als 100 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne
> Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist
> niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann,
> wenn der Gesamtbetrag 100 Euro unterschreitet.
>
> Demnach müßte man normale Euromünzen unbegrenzt annehmen. Sind nur begrenzt
> wenn deutsche Euro-Gedenkmünzen dabei sind...
>
> Allerdings wiederspricht es dem, daß Euromünzen kein gesetzliches
> Zahlungsmittel sein dürften. In dem Fall braucht man gar keine Münzen
> annehmen...
>
> M.E. ziemlich wirr die Gesetzeslage. Vielleicht findet jemand noch ein Teil
> der Puzzle-Gesetzeslage.
>
> LG
> Peter
>
>
>
>
>
> LG
> Peter
>
> ----- Original Nachricht ----
> Von: alex AT twister11.de
> An: piraten AT manen.de
> Datum: 25.04.2012 16:34
> Betreff: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
>
> > >
> > > § 270 I BGB
> > > Zahlungsort.(1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und
> > > seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.
> > >
> > > Kann man im Grunde daraus ableiten. Weiteres habe ich nich nicht
> > gefunden.
> > > Müßte noch etwas in den Zentralbankgesetzen stehen. Der Rest ist AGB und
> > > Vertragliche Vereinbarungen.
> > >
> > > Zitat Wiki:
> > > "Das Bundesbankgesetz legt insbesondere auch das gesetzliche
> > > Zahlungsmittel ? auf EUR lautende Banknoten und Münzen ? fest. Andere
> > > Geldformen, z. B. Giroguthaben bei einer Geschäftsbank sind also kein
> > > gesetzliches Zahlungsmittel."
> > >
> >
> > Wie soll man daraus ableiten können, das ZENTRALBANKGELD - Ich verstehe es
> > so, dass ZENTRALBANKGELD etwas nicht greifbares ist.
> > Münzen, Banknoten und auch digitale Zentralbankguthaben (die allerdings
> nur
> > Geschäftsbanken besitzen können) sind nichts weiteres als "GELDZEICHEN"
> und
> > stellen damit einen Anspruch auf ZENTRALBANKGELD dar.
> > Könnte jemand das mit verbindlichen Gesetzen belegen?
> >
> > Wenn ich also meinen "Anspruch", verkörpert durch zb. eine BANKNOTE, zur
> > Zentralbank trage, kann diese mir wieder ein anderes "GELDZEICHEN" geben,
> > welches meinen Anspruch ausweist, aber niemals den "Anspruch" auflösen, so
> > dass er nicht mehr existiert.
> >
> > Das ist alles nur Vermutung aus dem was ich bisher gehört und gelesen
> habe.
> > Ist es möglich seinen Anspruch aufzulösen oder nicht?
> > Welche Gesetze gelten oder wenn keine Gesetze existieren die darüber eine
> > Aussage machen - wie kann man sichergehen und die Aussage für jedermann
> > glaubhaft belegen:
> >
> > *"Alles Geld gibt einem direkt oder indirekt nur einen gesetzlich
> > einklagbaren Anspruch auf Zentralbankgeld. Zentralbankgeld stellt keinen
> > Anspruch auf irgendetwas dar!"*
> >
>
> --
> AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik mailing list
> AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-geldordnung-und-finanzpolitik
>




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