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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext


Chronologisch Thread 
  • From: piraten AT manen.de
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
  • Date: Wed, 25 Apr 2012 15:18:38 +0200 (CEST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

§ 270 I BGB
Zahlungsort.(1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine
Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.

Kann man im Grunde daraus ableiten. Weiteres habe ich nich nicht gefunden.
Müßte noch etwas in den Zentralbankgesetzen stehen. Der Rest ist AGB und
Vertragliche Vereinbarungen.

Zitat Wiki:
"Das Bundesbankgesetz legt insbesondere auch das gesetzliche Zahlungsmittel –
auf EUR lautende Banknoten und Münzen – fest. Andere Geldformen, z. B.
Giroguthaben bei einer Geschäftsbank sind also kein gesetzliches
Zahlungsmittel."

LG
Peter



----- Original Nachricht ----
Von: alex AT twister11.de
An: Daniel <ppdaniel71 AT googlemail.com>
Datum: 25.04.2012 14:31
Betreff: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext

> Hallo Daniel,
>
> erstmal Danke :-)
> "mit Ausnahme der ausgebenden Behöre [...] niemand verpflichtet, mehr als
> fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen."
>
> Bedeutet dies, dass vorher eine Geldschuld gegenüber der Behörde existieren
> muss die ich dann auch mit 51 und mehr Münzen bezahlen kann?
> Schön zu wissen, aber nicht das was mich wirklich interessiert.
>
> Wenn KEINE GELDSCHULD existiert, welchen rechtlich einklagbaren Anspruch
> stellen in diesem Fall die Banknoten und Münzen dar?
> Als weitere, wahrscheinlich leichtere Frage, würde mich interessieren, wo
> genau steht, dass Geschäftsbanken verpflichtet sind mir das Buchgeld in
> Banknoten und Münzen einzutauschen.
>
>
> 2012/4/25 Daniel <ppdaniel71 AT googlemail.com>
>
> > **
> > Meinst du das hier:
> > *Gesetzliches Zahlungsmittel ist ein Zahlungsmittel*, durch dessen
> > Hergabe nach den Gesetzen eines Landes eine Geldschuld mit rechtlicher
> > Wirkung erfüllt und damit getilgt werden kann und die ein Gläubiger zu
> > akzeptieren hat (man spricht auch von Annahmepflicht oder
> schuldbefreiendem
> > Annahmezwang): Ein Gläubiger ist verpflichtet, die *Tilgung einer
> > Geldschuld* mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu akzeptieren, sofern
> > nichts anderes wirksam vereinbart wurde
> >
> > In Deutschland und den übrigen teilnehmenden Mitgliedsstaaten der EWU ist
> > seit dem 1. Januar 2002 das Euro- Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel:
> > gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz sind hierbei die von der EZB
> > ausgegebenen Euro- Scheine das einzige unbegrenzte gesetzliche
> > Zahlungsmittel.
> > Beim *Euro - Münzgeld gibt es hingegen eine eingeschränkte
> Annahmepflicht*,
> > denn gemäß der EG-Verordnung Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998, Art.
> 11
> > Satz 3 ist ?mit Ausnahme der ausgebenden Behörde [?] niemand
> verpflichtet,
> > mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.?
> >
> > ------------------------------
> > *Von:*
> ag-geldordnung-und-finanzpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de[mailto:
> > ag-geldordnung-und-finanzpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de] *Im
> > Auftrag von *alex AT twister11.de
> > *Gesendet:* Mittwoch, 25. April 2012 13:58
> > *An:* piraten AT manen.de
> > *Cc:* ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
> > *Betreff:* Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
> >
> > Die Frage ist:
> >
> > Welchen rechtlich einklagbaren Anspruch hat der Besitzer (Eigentümer?)
> > einer EURO-Banknote oder einer EURO-Münze (Scheidemünze = verbriefter
> > Anspruch auf Zentralbankgeld)?
> > Beide sind, soweit ich im Wiki gelesen habe, verbrieftes Zentralbankgeld.
> >
> > Naiv würde man annehmen, dass man einen Anspruch auf einen Teil der in
> > Pension gegebenen Wertpapiere der Geschäftsbanken haben müsste.
> > Dies ist meines Wissens (ohne das ich es belegen könnte) nicht der Fall.
> >
> > In einem Ladengeschäft kann ich mir in der Regel einen 10 EUR Schein
> gegen
> > beispielsweise zwei 5 EUR Scheine wechseln lassen.
> > Das Ladengeschäft ist nicht dazu verpflichtet das zu tun.
> > Falls ein 10 EUR Schein einen rechtlich einklagbaren Anspruch auf etwas
> > darstellt, dann vielleicht die Pflicht der Zentralbank mir diesen zu
> > wechseln, selbst wenn es nur der gleiche 10 EUR Schein ist den ich zur
> > Zentralbank zwecks Einwechselung getragen habe.
> >
> > Wenn es diesen rechtlich einklagbaren Anspruch gibt, dann möchte ich
> > wissen auf welchem oder welchen Gesetz(en)/Paragraph(en)/Artikel(en) er
> > beruht und wo ich diese nachlesen kann.
> >
> >
>
>
>
> --
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