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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext


Chronologisch Thread 
  • From: "Daniel " <ppdaniel71 AT googlemail.com>
  • To: <alex AT twister11.de>
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
  • Date: Wed, 25 Apr 2012 15:04:32 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Absolut!
Geld ist somit immer ein Vertrauen darauf, dass ich mir in 1 Stunde, morgen, nächsten Monat, nächstes Jahr noch etwas damit erwerben kann (Waren/Dienstleistungen/Vermögenswerte).
Somit beruht eben auch die Stärke einer Währung darin, wie stabil z.B. das wirtschaftliche/politische System des ausgebenden Landes ist. Wenn die Menschen kein Vertrauen in ihr Geld haben (weil sie z.B. Angst haben, dass der Staat in die Pleite geht), dann werden sie dieses Geld so schnell es geht in anderes GEld/Gold/Vermögenswerte/Waren umtauschen. Das nennt man dann auch Kapitalflucht. Das sieht man aktuell auch in der Eurozone (gerade in Griechenland) ist aber aktuell z.B. auch in Argentinien zu beobachten. 
 
Länder, die z.B. nicht für Stabilität bekannt sind, versuchen deshalb ihre Währung an eine stabile Währung zu binden, um so Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu erhalten. Früher hat man die Währung eben auch an Gold gebunden und sich vom Gold die Glaubwürdigkeit "geliehen"...


Von: alex AT twister11.de [mailto:alex AT twister11.de]
Gesendet: Mittwoch, 25. April 2012 14:56
An: Daniel
Cc: piraten AT manen.de; ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext

Ich habe bei der Bundesbank folgendes in der FAQ gefunden:

http://www.bundesbank.de/bargeld/bargeld_faq_eurobanknoten.php#gesetzliche_verpflichtung

Kann man daraus schließen, dass eine EUR-Banknote oder auch EUR-Münzen an sich KEINERLEI ANSPRUCH aus sich heraus darstellen?
Die Frage ist deshalb von so extremer Wichtigkeit, weil man daraus für Jedermann nachvollziehbar ableiten kann, dass GELD nur auf dem VERTRAUEN basiert,
dass andere Wirtschaftsteilnehmer in Zukunft etwas dafür leisten werden und es im Gegenzug annehmen.
GELD basiert dadurch NUR auf Vertrauen und auf NICHTS ANDEREM. :-)


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Nach Art. 128 Abs. 1 S. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Art. 16 Abs. 1 S. 3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, Art. 10 S. 2 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 über die Einführung des Euro sind Euro-Banknoten in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.
Den AEUV, das ESZB-Statut sowie die genannte Verordnung finden Sie unter folgenden Verknüpfungen: Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro Insoweit ist jedermann kraft öffentlichen Rechts gehalten, Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zur Vermeidung von Rechtsnachteilen zu akzeptieren.
Allerdings gilt nach deutschem Zivilrecht grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit. Dieses Prinzip ermöglicht es den an einem Rechtsgeschäft Beteiligten, bei Abschluss eines Vertrages dessen Inhalt frei zu bestimmen. Insoweit ist es den Vertragspartnern auch möglich, eine bestimmte Art der Erfüllung für die erbrachte Leistung zu vereinbaren oder auch auszuschließen. Das Prinzip der Vertragsfreiheit überlagert insoweit die o.a. Vorschriften des öffentlichen Rechts, wonach an sich jedermann gehalten ist, Zahlungen mit gesetzlichen Zahlungsmitteln als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren.
Auch im öffentlichen Recht sind Einschränkungen bei der Barzahlung bekannt: So ist eine Begleichung der Steuerschuld durch Barzahlung bei den Finanzkassen in der Regel nicht mehr möglich.
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