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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext

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ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext


Chronologisch Thread 
  • From: alex AT twister11.de
  • To: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT pfeilsticker.de>
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
  • Date: Wed, 25 Apr 2012 00:19:26 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Ich finde die Aussage kann ersatzlos gestrichen werden.
Sie trägt nicht zur Klärung bei, eher noch zur Verwirrung.
Ein Anspruch durch einen Kaufvertrag kann auch anders entstehen.

Ich habe aber eine weitere Frage:
Es wird im Wiki geschrieben:

Eine 10-Euro-Banknote weist also das Recht nach, 10 Euro von der Zentralbank zu fordern. Ein 10-Euro-Guthaben bei einer Geschäftsbank weist ebenso das Recht nach, von dieser Bank 10 Euro zu fordern.

Das halte ich für eine elementare Aussage. Ich konnte aber kein Gesetz finden, dass diesen Anspruch erzeugt.
Ich habe im EG-Vertrag, Protokollen, dem Bundesbankgesetz, dem Kreditwesengesetz gesucht und bin nicht fündig geworden.
Allerdings habe ich auch nach ein paar Stunden aufgegeben, da ich nicht genau wusste nach welchen Formulierungen und Worten ich suchen muss und einfach nur erschlagen worden bin von der Masse an Text ;-)
Ich wäre aber für die Nennung der Stelle sehr dankbar.

Beste Grüße
Alexander Praetorius





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