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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext


Chronologisch Thread 

Am 25.04.2012 13:57, schrieb alex AT twister11.de:
> Die Frage ist:
>
> Welchen rechtlich einklagbaren Anspruch hat der Besitzer (Eigentümer?)
> einer EURO-Banknote oder einer EURO-Münze (Scheidemünze = verbriefter
> Anspruch auf Zentralbankgeld)?
> Beide sind, soweit ich im Wiki gelesen habe, verbrieftes Zentralbankgeld.
>

Banknoten und Münzen sind gesetzliche Zahlungsmittel.

Wikipedia sagt dazu:
"Ein gesetzliches Zahlungsmittel ist ein Zahlungsmittel, durch dessen
Hergabe nach den Gesetzen eines Landes eine Geldschuld mit rechtlicher
Wirkung erfüllt und damit getilgt werden kann und die ein Gläubiger zu
akzeptieren hat (man spricht auch von Annahmepflicht oder
schuldbefreiendem Annahmezwang): Ein Gläubiger ist verpflichtet, die
Tilgung einer Geldschuld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu
akzeptieren, sofern nichts anderes wirksam vereinbart wurde; von Seiten
des Schuldners ist die Tilgung einer Geldschuld mit etwas anderem als
dem gesetzlichen Zahlungsmittel (z. B. Zahlung in ausländischer Währung
oder mit Kreditkarte) nur dann möglich, wenn diese Möglichkeit zwischen
den Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit vorher vereinbart oder vom
Gläubiger nachträglich akzeptiert wird, wozu dieser aber nicht
verpflichtet ist."




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