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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext


Chronologisch Thread 
  • From: alex AT twister11.de
  • To: piraten AT manen.de
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
  • Date: Wed, 25 Apr 2012 13:57:35 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Die Frage ist:

Welchen rechtlich einklagbaren Anspruch hat der Besitzer (Eigentümer?) einer EURO-Banknote oder einer EURO-Münze (Scheidemünze = verbriefter Anspruch auf Zentralbankgeld)?
Beide sind, soweit ich im Wiki gelesen habe, verbrieftes Zentralbankgeld.

Naiv würde man annehmen, dass man einen Anspruch auf einen Teil der in Pension gegebenen Wertpapiere der Geschäftsbanken haben müsste.
Dies ist meines Wissens (ohne das ich es belegen könnte) nicht der Fall.

In einem Ladengeschäft kann ich mir in der Regel einen 10 EUR Schein gegen beispielsweise zwei 5 EUR Scheine wechseln lassen.
Das Ladengeschäft ist nicht dazu verpflichtet das zu tun.
Falls ein 10 EUR Schein einen rechtlich einklagbaren Anspruch auf etwas darstellt, dann vielleicht die Pflicht der Zentralbank mir diesen zu wechseln, selbst wenn es nur der gleiche 10 EUR Schein ist den ich zur Zentralbank zwecks Einwechselung getragen habe.

Wenn es diesen rechtlich einklagbaren Anspruch gibt, dann möchte ich wissen auf welchem oder welchen Gesetz(en)/Paragraph(en)/Artikel(en) er beruht und wo ich diese nachlesen kann.
 



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