ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: alex AT twister11.de
- To: Daniel <ppdaniel71 AT googlemail.com>
- Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
- Date: Wed, 25 Apr 2012 16:14:48 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
2012/4/25 Daniel <ppdaniel71 AT googlemail.com>
Wo kann ich das rechtlich nachlesen? Wie kann ich mir das offiziell bestätigen lassen, damit es zitierfähig wird? Das glaubt einem doch sonst keiner :-)
...und ich habe keine Lust mehr auf endlose Diskussionen mit Leuten, die dann sagen: Geld stellt einen rechtlichen Anspruch dar der aus einem Schuldverhältnis entsteht, blablabla...
>"mit Ausnahme der ausgebenden Behöre [...] niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen."
>Bedeutet dies, dass vorher eine Geldschuld gegenüber der Behörde existieren muss die ich dann auch mit 51 und mehr Münzen bezahlen kann?
>Schön zu wissen, aber nicht das was mich wirklich interessiert.
Nein, das bedeutet, dass keiner verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen anzunehmen. Als Beispiel: du kaufst im Laden etwas für 97 Euro und zahlt mit 1 cent Münzen. Das muss der Laden nicht mitmachen (kann aber natürlich). Nur die EZB (bzw. die LZBs, die sich mit dem Bargeldumlauf beschäftigen) müssen die Münzen annehmen. Das heisst du kannst zu jeder Landeszentralbank gehen und soviele Münzen in Banknoten tauschen wie du willst.
Hier sind 2 Dinge vermischt.
ERSTENS:
ERSTENS:
Im Laden habe ich zb. eine "Rainbow Dash Actionfigur" gekauft und nun eine Geldschuld beim Laden. Da ich gesetzliches Zahlungsmittel besitze kann ich diese Schuld damit tilgen.
Ausnahme: Mehr als 50 Münzen MUSS der Laden nicht annehmen.
Das Analoge Beispiel mit der Landeszentralbank müsste heissen:
Bei der Landeszentralbank habe ich zb. eine "Rainbow Dash Actionfigur" erwerben wollen, aber die hatten nur "warme Worte", also hab ich die gekauft. Da ich gesetzliches Zahlungsmittel besitze kann ich diese Schuld damit tilgen. (Keine Ausnahme! - Die Landeszentralbank muss auch 51 Münzen annehmen!!!)
ZWEITENS:
Ich gehe mit 100 Münzen in den Laden und will dafür Banknoten haben und der Laden sagt: Nö! (Und darf das auch!)
Ich gehe mit 50 Münzen in den Laden und will dafür Banknoten und der Laden sagt: Nö! (Und darf das auch!)
Ich gehe mit 100 Münzen zur Landeszentralbank und will dafür Banknoten haben... darf die NÖ! sagen? Und wenn nicht, dann WARUM?
Ausnahme: Mehr als 50 Münzen MUSS der Laden nicht annehmen.
Das Analoge Beispiel mit der Landeszentralbank müsste heissen:
Bei der Landeszentralbank habe ich zb. eine "Rainbow Dash Actionfigur" erwerben wollen, aber die hatten nur "warme Worte", also hab ich die gekauft. Da ich gesetzliches Zahlungsmittel besitze kann ich diese Schuld damit tilgen. (Keine Ausnahme! - Die Landeszentralbank muss auch 51 Münzen annehmen!!!)
ZWEITENS:
Ich gehe mit 100 Münzen in den Laden und will dafür Banknoten haben und der Laden sagt: Nö! (Und darf das auch!)
Ich gehe mit 50 Münzen in den Laden und will dafür Banknoten und der Laden sagt: Nö! (Und darf das auch!)
Ich gehe mit 100 Münzen zur Landeszentralbank und will dafür Banknoten haben... darf die NÖ! sagen? Und wenn nicht, dann WARUM?
>Wenn KEINE GELDSCHULD existiert, welchen rechtlich einklagbaren Anspruch stellen in diesem Fall die Banknoten und Münzen dar?KEIINEN!!! Im goldgedeckten Währungssystem ist es so, dass du ein Anspruch hättest, die Banknoten in Gold umzutauschen. Aber in den "modernen" Systemen gibt es das nicht mehr. Hier ist Geld dann eben die MÖglichkeit, dass du damit Waren/Dienstleistungen/Vermögenswerte/andere Währungen erwerben kannst und eben dein Gegenüber das Geld annimmt. Und somit ergibt sich der Wert der Währungen immer nur daraus, wieviel von Waren/Dienstleistungen/Vermögenswerte/andere Währungen du mit deinem Bargeld kaufen kannst.
Wo kann ich das rechtlich nachlesen? Wie kann ich mir das offiziell bestätigen lassen, damit es zitierfähig wird? Das glaubt einem doch sonst keiner :-)
...und ich habe keine Lust mehr auf endlose Diskussionen mit Leuten, die dann sagen: Geld stellt einen rechtlichen Anspruch dar der aus einem Schuldverhältnis entsteht, blablabla...
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Rudi, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Daniel , 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
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- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Christoph "Pluto" Puppe, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Daniel , 25.04.2012
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- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
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- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
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- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Nicolai Haehnle, 26.04.2012
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- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, Jan R., 25.04.2012
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