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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext


Chronologisch Thread 
  • From: piraten AT manen.de
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
  • Date: Wed, 25 Apr 2012 16:59:34 +0200 (CEST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Siehe auch § 14 Bundesbankgesetz Notenausgabe
(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche
Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro
lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html

Demnach sind Euromünzen kein gesetzliches Zahlungsmittel.
Allerdings:§ 2 Münzgesetz: Ausprägung von Sammlermünzen
(2) Die deutschen Euro-Gedenkmünzen sind nach Maßgabe dieses Gesetzes
gesetzliche Zahlungsmittel im Inland.
http://www.gesetzesweb.de/MuenzG.html

FÜr normale Euromünzen habe ich kein Gesetz gefunden.

Interessant:
§ 3 Münzgesetz Annahme- und Umtauschpflicht
(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr
als 100 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne
Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist
niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann,
wenn der Gesamtbetrag 100 Euro unterschreitet.

Demnach müßte man normale Euromünzen unbegrenzt annehmen. Sind nur begrenzt
wenn deutsche Euro-Gedenkmünzen dabei sind...

Allerdings wiederspricht es dem, daß Euromünzen kein gesetzliches
Zahlungsmittel sein dürften. In dem Fall braucht man gar keine Münzen
annehmen...

M.E. ziemlich wirr die Gesetzeslage. Vielleicht findet jemand noch ein Teil
der Puzzle-Gesetzeslage.

LG
Peter





LG
Peter

----- Original Nachricht ----
Von: alex AT twister11.de
An: piraten AT manen.de
Datum: 25.04.2012 16:34
Betreff: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext

> >
> > § 270 I BGB
> > Zahlungsort.(1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und
> > seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.
> >
> > Kann man im Grunde daraus ableiten. Weiteres habe ich nich nicht
> gefunden.
> > Müßte noch etwas in den Zentralbankgesetzen stehen. Der Rest ist AGB und
> > Vertragliche Vereinbarungen.
> >
> > Zitat Wiki:
> > "Das Bundesbankgesetz legt insbesondere auch das gesetzliche
> > Zahlungsmittel ? auf EUR lautende Banknoten und Münzen ? fest. Andere
> > Geldformen, z. B. Giroguthaben bei einer Geschäftsbank sind also kein
> > gesetzliches Zahlungsmittel."
> >
>
> Wie soll man daraus ableiten können, das ZENTRALBANKGELD - Ich verstehe es
> so, dass ZENTRALBANKGELD etwas nicht greifbares ist.
> Münzen, Banknoten und auch digitale Zentralbankguthaben (die allerdings nur
> Geschäftsbanken besitzen können) sind nichts weiteres als "GELDZEICHEN" und
> stellen damit einen Anspruch auf ZENTRALBANKGELD dar.
> Könnte jemand das mit verbindlichen Gesetzen belegen?
>
> Wenn ich also meinen "Anspruch", verkörpert durch zb. eine BANKNOTE, zur
> Zentralbank trage, kann diese mir wieder ein anderes "GELDZEICHEN" geben,
> welches meinen Anspruch ausweist, aber niemals den "Anspruch" auflösen, so
> dass er nicht mehr existiert.
>
> Das ist alles nur Vermutung aus dem was ich bisher gehört und gelesen habe.
> Ist es möglich seinen Anspruch aufzulösen oder nicht?
> Welche Gesetze gelten oder wenn keine Gesetze existieren die darüber eine
> Aussage machen - wie kann man sichergehen und die Aussage für jedermann
> glaubhaft belegen:
>
> *"Alles Geld gibt einem direkt oder indirekt nur einen gesetzlich
> einklagbaren Anspruch auf Zentralbankgeld. Zentralbankgeld stellt keinen
> Anspruch auf irgendetwas dar!"*
>




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