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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: alex AT twister11.de
- To: "Jan R." <OWassili AT gmx.de>
- Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
- Date: Wed, 25 Apr 2012 18:38:56 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Ich glaube den "groben" Aufbau des Systems verstehe ich ganz gut.
Es geht aber nun exakt um die Feinheiten.
Warum kann mir denn niemand Gesetze nennen oder deren Existenz ausschliessen?
Oder existierende Gesetze richtig interpretieren?
FRAGE:
Ist Zentralbankgeld ein immaterielles Gut? Tut es also keinen Anspruch auf irgendetwas darstellen?
Die "Geldzeichen" (Münze, Banknote, elektronisches Zentralbankguthaben) sind vielleicht ein besonderer Anspruch auf Zentralbankgeld? (Nach welchem Gesetz?) und zwar besonders in dem Sinne, dass sie als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.
Sind diese "Geldzeichen" alternativ vielleicht IDENTISCH mit Zentralbankgeld und von daher kein ANSPRUCH AUF ZENTRALBANKGELD, sondern dieses bereits selber?
Ist also das das "gesetzliche Zahlungsmittel" ein immaterielles Gut?
Muss man es nicht zwangsläufig als "immaterielles Gut" definieren, wenn es kein Gesetz gibt dass es als einen Anspruch auf etwas festlegt?
Bisher konnte mir niemand so ein Gesetz nennen und ich habe auch noch keins gefunden.
2012/4/25 Jan R. <OWassili AT gmx.de>
Servus,
da nützt dir kein Gesetz. Zum Verständnis des Systems musst du erst den groben Aufbau verstehen und erst dann in die Feinheiten abtauchen. An dem Punkt ist es meiner Meinung nach das zweistufige Bankensystem mit Zentralbank und Geschäftsbanken. Der Normalbürger geht eigentlich ausschließlich mit GB-Giralgeld um und bekommt Bargeld nur als kurzfristig sichtbar gemachtes Giralgeld. Die Banken untereinander - einschließlich der Zentralbank - hantieren ausschließlich mit Zentralbankgeld. Dh. wenn du Geld von einer GB zu einer anderen transferierst (was du ja mit Zahlungsvorgängen machst), egal ob bar oder per Überweisung, wird (vereinfacht) immer Zentralbankgeld mit transferiert. Im Fall der Barzahlung machst du das selbst, im Fall der Überweisung machen die Banken das untereinander aus. Da du dein GB-Giralgeld in Bargeld abheben (umtauschen) kannst, könnte man von einer Forderung auf Zentralbankgeld sprechen - wenn das Bargeld aber alle ist, wirst du kein Konto bei de
r ZB bekommen.
Jan
-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Wed, 25 Apr 2012 18:01:24 +0200
> Von: alex AT twister11.de
> An: Christian Seiler <christian.seiler AT hotmail.de>
> CC: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
> >
> > Giralgeld ist eine Forderung auf Zentralbankgeld.
> >
>
> Nach welchem Gesetz? Wo steht das? Quelle?
>
>
> > Zahlt man Zentralbankgeld/Bargeld in eine Einlage ein so erhält man
> dafür
> > eine Forderung an die Bank in Höhe dieses Geldes verbunden mit gewissen
> > Konditionen bezüglich Fristen Verzinsung, etc.
> >
>
> Wo kann ich das nachlesen, dass dem so ist? Gesetz? Quelle?
--
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- Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext, alex, 25.04.2012
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