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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext


Chronologisch Thread 
  • From: piraten AT manen.de
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
  • Date: Thu, 26 Apr 2012 19:15:29 +0200 (CEST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Zitat:
"Gibt es nicht NUR 2 Möglichkeiten? Entweder sind Banknoten eine FORDERUNG
auf irgendetwas, ODER Banknoten sind ein Gut?"

Da Banknoten keine Forderungen sind. Kann es also nur ein Gut sein.

LG
Peter


----- Original Nachricht ----
Von: alex AT twister11.de
An: piraten AT manen.de
Datum: 26.04.2012 18:56
Betreff: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext

> >
> > Zitat:
> > 1. Zentralbankgeld ist ein immaterielles (imaginäres) Gut und Banknoten
> > sind Forderungen auf dieses (die dann wohl nie wirklich eingelöst werden
> > können)
> > 2. Banknoten sind Forderungen auf in Pension gegebene Wertpapiere
> > 3. Banknoten sind Anleihen der Zentralbank
> > 4. Banknoten sind eine spezielle Form von Anleihe auf den Staat"
> >
> > Wer erzählt denn so einen Scheiß?
> >
> > Banknoten (in Euro) sind einzig gesetzliches Zahlungsmittel in
> Deutschland
> > und dem europäischen Währungsraum. Darüber hinaus sind sie ein
> > Wert-Aufbewahrungsmittel. Nicht mehr und nicht weniger.
> >
>
> => Ich habe dem nicht Widersprochen, dass "Banknoten (in EURO)" alleiniges
> gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland und dem europäischen
> Währungsraum sind.
>
> Das Zentralbankgeld ein "immaterielles (imaginäre) Gut" ist, ist eine
> These.
> Das Banknoten, Münzen, elektronisches Zentralbankguthaben eine "Forderung
> auf dieses "immaterielle Gut" sind, ist eine zweite These.
> Das diese spezielle Art von "Forderung auf das immaterielle Gut namens
> Zentralbankgeld" a.k.a "Geldzeichen" die Eigenschaft haben gesetzliches
> Zahlungsmittel zu sein ergibt sich aus:
>
> *Siehe auch § 14 Bundesbankgesetz Notenausgabe (*
> http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html *)*
> (1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des
> Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche
> Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro
> lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche
> Zahlungsmittel.
>
> Banknoten beinhalten darüber hinaus keine Forderungen und keine Rechte auf
> > irgend etwas.
> >
>
> Wenn das stimmt, so sind Banknoten, (vielleicht auch Münzen und
> elektronisches Zentralbankguthaben), IDENTISCH mit "Zentralbankguthaben".
> Richtig?
> Da Banknoten, für jemanden der keine Schulden hat auch keinen Anspruch
> ableiten, sind Banknoten ein "immaterielle Gut", oder?
> Was sind Banknoten sonst?
> Gibt es nicht NUR 2 Möglichkeiten? Entweder sind Banknoten eine FORDERUNG
> auf irgendetwas, ODER Banknoten sind ein Gut?
>




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