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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext


Chronologisch Thread 
  • From: alex AT twister11.de
  • To: piraten AT manen.de
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
  • Date: Thu, 26 Apr 2012 18:56:01 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Zitat:
1. Zentralbankgeld ist ein immaterielles (imaginäres) Gut und Banknoten
sind Forderungen auf dieses (die dann wohl nie wirklich eingelöst werden
können)
2. Banknoten sind Forderungen auf in Pension gegebene Wertpapiere
3. Banknoten sind Anleihen der Zentralbank
4. Banknoten sind eine spezielle Form von Anleihe auf den Staat"

Wer erzählt denn so einen Scheiß?

Banknoten (in Euro) sind einzig gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland und dem europäischen Währungsraum. Darüber hinaus sind sie ein Wert-Aufbewahrungsmittel. Nicht mehr und nicht weniger.

=> 
Ich habe dem nicht Widersprochen, dass "Banknoten (in EURO)" alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland und dem europäischen Währungsraum sind.

Das Zentralbankgeld ein "immaterielles (imaginäre) Gut" ist, ist eine These.
Das Banknoten, Münzen, elektronisches Zentralbankguthaben eine "Forderung auf dieses "immaterielle Gut" sind, ist eine zweite These.
Das diese spezielle Art von "Forderung auf das immaterielle Gut namens Zentralbankgeld" a.k.a "Geldzeichen" die Eigenschaft haben gesetzliches Zahlungsmittel zu sein ergibt sich aus:

Siehe auch § 14 Bundesbankgesetz Notenausgabe ( http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html )
(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.

Banknoten beinhalten darüber hinaus keine Forderungen und keine Rechte auf irgend etwas.

Wenn das stimmt, so sind Banknoten, (vielleicht auch Münzen und elektronisches Zentralbankguthaben), IDENTISCH mit "Zentralbankguthaben".
Richtig?
Da Banknoten, für jemanden der keine Schulden hat auch keinen Anspruch ableiten, sind Banknoten ein "immaterielle Gut", oder?
Was sind Banknoten sonst?
Gibt es nicht NUR 2 Möglichkeiten? Entweder sind Banknoten eine FORDERUNG auf irgendetwas, ODER Banknoten sind ein Gut?




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