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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext


Chronologisch Thread 
  • From: Nicolai Haehnle <nhaehnle AT gmail.com>
  • To: alex AT twister11.de
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld als Zahlungsmittel - Frage zum Wikitext
  • Date: Thu, 26 Apr 2012 15:49:10 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo Alex,

On Wed, Apr 25, 2012 at 4:52 PM, <alex AT twister11.de> wrote:
>> Geld ist im Euroraum eine Zahl mit der Einheit Euro dran.
>
> Gesetz? Quelle?

Man nennt das die normative Kraft des Faktischen.


>> Die Erscheinungsform ist nebensächlich.
>>
>> - Bargeld hat den zusätzlichen Status des gesetzlichen Zahlungsmittels.
>
> Tatsächlich nur Bargeld? Als Bank könnte ich also endgültig nicht mit
> elektronischem Zentralbankgeld bezahlen?

Der Status des "gesetzlichen Zahlungsmittels" ist weitgehend
irrelevant. Ich frage mich, wann der das letzte Mal in einem
Gerichtsverfahren eine Rolle gespielt hat...


>> Das Finanzamt nimmt kein Bargeld mehr an. Bei Verkehrdelikten in NRW wird
>> von der Polizei kein Bargeld mehr angenommen, usw ...
>
> Ist das legal?

Vermutlich sogar gesetzlich gefordert, Antikorruptionsmaßnahmen und so...

(...)
> Es geht nicht darum GELD auf gesetzliches Zahlungsmittel zu reduzieren. GELD
> ist viel mehr als das. Es geht aber explizit darum zu verstehen, was GELD
> juristisch betrachtet bedeutet. Jede Form von GELD greift direkt oder
> indirekt durch bis auf ZENTRALBANKGELD (Bargeld, Münzgeld, elektronisches
> Zentralbankgeld). Welchen Anspruch hat dieses aus sich heraus? Hat Bargeld
> vielleicht den Anspruch auf Bargeld? Wenn ja, wo ist das im Gesetz
> verankert?

Die Gesetzgeber haben den Sachverhalt nicht auf so grundlegender Ebene
wie du verstanden. Deswegen gibt es kein einheitliches Gesetz, in dem
solche Dinge explizit von Grund auf geklärt sind.

(...)
> Es ist nicht wichtig was gesetzliches Zahlungsmittel ist und was nicht. Ich
> will wissen worauf GELD an sich einen Anspruch darstellt!

Auf nichts. Bestenfalls gilt, dass der Herausgeber von Geld
garantieren muss, dass du mit dem von ihm herausgegebenen Geld deine
Verbindlichkeiten beim Herausgeber begleichen darfst.

Im Klartext: Geld gibt dir einen Anspruch darauf, deine Steuern damit
bezahlen zu dürfen. Alles andere folgt nur indirekt.

(Auch der Status als gesetzliches Zahlungsmittel ist im Grunde
irrelevant. Er bedeutet nur: wenn ein Gericht in Folge eines Streits
anordnen muss, wie eine Schuld beglichen werden soll, dann ordnet das
Gericht einen Ausgleich durch das gesetzliche Zahlungsmittel an bzw.
durch de facto äquivalentes Giralgeld usw.)

Schöne Grüße,
Nicolai
--
Lerne, wie die Welt wirklich ist,
aber vergiss niemals, wie sie sein sollte.




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