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schiedsgericht-koordination - [Schiedsgericht-Koordination] vermeintliche Lex-Lauer Re: Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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[Schiedsgericht-Koordination] vermeintliche Lex-Lauer Re: Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes


Chronologisch Thread 
  • From: Holger van Lengerich <hvl@piraten-bayern.de>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Schiedsgericht-Koordination] vermeintliche Lex-Lauer Re: Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes
  • Date: Tue, 16 Jun 2015 18:26:30 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei Bayern

Hallo Kollegem

Bevor die Diskussion jetzt sich weiter an einer redaktionellen Änderung der Satzung aufhängt. - Der aktuelle § 6 Abs. 5 der Bundessatzung lautet:

(5) Die parlamentarischen Gruppen der Piratenpartei Deutschland sind gehalten, einen rechtskräftig ausgeschlossenen oder einen ausgetretenen Piraten aus ihrer Gruppe auszuschließen.
vgl. https://wiki.piratenpartei.de/Satzung#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen

Der neue § 5 Abs. 3 würde lauten

(3) Die parlamentarischen Gruppen der Piratenpartei Deutschland sind gehalten, einen rechtskräftig ausgeschlossenen oder einen ausgetretenen Piraten aus ihrer Gruppe auszuschließen.
vgl. http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/2/29/BPT15.1_-_Antrag_1_-_Ordnungsma%C3%9Fnahmen.pdf

Verantwortlich für den Passus sind die Gründungsmitglieder der Piratenpartei Deutschland:
https://wiki.piratenpartei.de/wiki/index.php?title=Bundessatzung&oldid=14830#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen


Viele Grüße
Holger


Am 16.06.2015 17:57, schrieb Georg[berlin]:
Hat wer eine Ahnung, WER hinter dieser BuVo-Ini steht/steckt?
Ansonsten: wenn der gesamte BuVo da involviert ist/Bescheid weiß, dann
wirft das kein gutes Licht auf die Bewerbung von Michael E. für das BSG

bests
Georg

Am 16.06.2015 um 17:07 schrieb Stefan Kalhorn:
Hallo zusammen,

nur zwei kurze Anmerkungen von mir.

@Florian: Ja, der Widerspruch existiert als Rechtsbehelf bei
einstweiligen Anordnungen, deswegen sehe ich im Moment auch keinen
dringenden Regelungsbedarf. Man darf aber nicht vollkommen aus den Augen
verlieren, dass das Anordnungsverfahren anderen prozessualen Maßstäben
folgt (Glaubhaftmachung statt Vollbeweis), insoweit würde ich es gut
finden, wenn es entsprechend der ZPO eine Möglichkeit für die
unterlegene Seite gibt, die Sache endgültig rechtskräftig in einem
Hauptsacheverfahren klären zu lassen. Aber das ist vielleicht auch fast
eine Geschmacksfrage, weil die Schiedsgerichte bei einem Widerspruch die
Prüfungsdichte auch "hochziehen" könnten. Ob man eine e.A. über ein
normales weiteres Verfahren nach § 8 SGO wieder aus der Welt schaffen
könnte, wäre noch zu klären, ich finde das nicht zweifelsfrei.

@Georg: Fast schon off topic, in meiner Außenwahrnehmung machen die
Ausgetreteten teilweise massiv in der Öffentlichkeit Stimmung gegen die
Piratenpartei. Das ist ihr gutes Recht und es gibt dafür sogar manchmal
Anlass. Aber ich würde es besser finden, wenn man dann einen saubere
Trennung vornimmt (mit Selbstachtung meine ich durchaus beide "Seiten").
Für Unbeteiligte macht das einfach einen irritierenden Eindruck. Wenn
man sich getrennt hat, sollte man auch ausziehen.

Back to topic: Die vorgeschlagene Satzungsregel könnte eher ein Problem
für verbliebene Piraten sein, die sich dann mit dem Vorwurf konfrontiert
sehen könnten, dass sie satzungswidrig (=parteischädigend) handeln, wenn
sie nicht den Fraktionsausschluss betreiben. Davon sollten wir die
Finger lassen. Politische Differenzen müssen m.E. politisch gelöst
werden, nicht juristisch.

Viele Grüße
Stefan




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Holger van Lengerich
Richter am Landeschiedsgericht der Piratenpartei Bayern




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