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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes


Chronologisch Thread 
  • From: Melano <melano.gaertner@piratenpartei-nrw.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes
  • Date: Mon, 15 Jun 2015 22:40:54 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Am 15.06.2015 um 22:17 schrieb Holger van Lengerich:
> Hallo,
>
> Markus Gerstel schrieb:
>> Obwohl die Anträge sicherlich von vielen fachlich versierten Justitiaren
>> geprüft wurden, leiden sie an grundlegenden Mängeln - sowohl inhaltlich
>> als auch formell. Letzteres wird bereits
>> dadurch deutlich dass der Bundesvorstand für Satzungsanträge nicht
>> antragsberechtigt ist.
>
> Da die Anträge noch nicht gestellt sind, wird der Antragsteller wohl
> passend gewählt werden. Kannst Du ausführen, welche weiteren formellen
> Mängel Du ausgemacht hast? Das wird den Antragstellern sicher helfen.
> Außerdem wäre ich sehr interessiert für spätere Urteile und eigene
> Anträge zu lernen! ;-)

Auch hier gebe ich Markus in einigen Punkten recht. Ein paar Absätze
sind sicherlich hilfreich, ja sogar gut.
Bei einigen anderen hingegen muss ich sagen, verstoßen die gleich gegen
gültige Satzung (ich lasse das PartG hier auch mal ganz außer acht).
Dazu kommt das einiges eher schwammig formuliert wurde und/oder der
Nennwert am Ende weniger wäre, als das was aktuell genutzt wird.

>
>> Angesichts des in Antrag 2 enthaltenen - ich sags mal freundlich -
>> "Maulkorberlasses" finde ich persönlich es sogar reichlich unverschämt
>> hier gezielt
>> Parteirichter durch eine "sonstige Beteiligung" (§ 5 I Nr. 7 SGO-neu)
>> hineinzuziehen.
>>
>
> Das bezieht sich wohl auf:
>
> "(1) Richter sind von Amts wegen von der Ausübung des Richteramts
> ausgeschlossen:
> (...)
> 7. in Sachen, die Beschlüsse betreffen, in denen er als Organmitglied,
> Berater des beschlussfassenden Organs, Antragsteller oder sonst an der
> Ausarbeitung des Antrags- bzw. Beschlusstextes beteiligt war."
>
> Ich sehe darin gerade keinen Maulkorb. Richter können weiterhin an allen
> Beschlüssen und Anträgen mitwirken. Sie sind dann nur daran gehindert
> als Richter über diese Beschlüsse zu entscheiden. Mir erscheint das eher
> logisch und geradezu selbstverständlich.
>
> Wo schränkt mich diese Regelung als Richter in meiner Handlungs- oder
> Meinungsfreiheit ein?


Ich schließe mich da eher Markus an.
(...) oder sonst an der Ausarbeitung des Antrags- bzw. Beschlusstextes
beteiligt war.

Bei der Formulierung reicht es doch schon wenn irgendwann einmal im Zuge
dessen, was ggf. an dem Punkt noch nicht mal ersichtlich war, ein
Richter, nicht mal in Funktion als Richter, nach einer Meinung gefragt
wurde bzgl. einer Auslegung einer Satzung.

Da verweise ich immer ganz gerne auf das gute alte BVerG, was schon vor
über 20 Jahren klar gestellt hatte, dass Richter sich durchaus eine
Eigenmeinung über Satzungen und dessen Auslegung bilden und sogar
kommunizieren dürfen. Sollte es aber diesbezüglich zu einem Verfahren
kommen wo der Richter mal seine Meinung kund tat, hat der Richter
gefälligst im Verfahren selber neutral an die Sache ran zu gehen und für
alles offen zu sein was die Verfahrensparteien dem Gericht darlegen.
An dieser Einstellung ist das BVerG bis heute festgehalten.

Gruß
Melano





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