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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes


Chronologisch Thread 
  • From: "Georg[berlin]" <pp@von-boroviczeny.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes
  • Date: Tue, 16 Jun 2015 17:57:21 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hat wer eine Ahnung, WER hinter dieser BuVo-Ini steht/steckt?
Ansonsten: wenn der gesamte BuVo da involviert ist/Bescheid weiß, dann
wirft das kein gutes Licht auf die Bewerbung von Michael E. für das BSG

bests
Georg

Am 16.06.2015 um 17:07 schrieb Stefan Kalhorn:
> Hallo zusammen,
>
> nur zwei kurze Anmerkungen von mir.
>
> @Florian: Ja, der Widerspruch existiert als Rechtsbehelf bei
> einstweiligen Anordnungen, deswegen sehe ich im Moment auch keinen
> dringenden Regelungsbedarf. Man darf aber nicht vollkommen aus den Augen
> verlieren, dass das Anordnungsverfahren anderen prozessualen Maßstäben
> folgt (Glaubhaftmachung statt Vollbeweis), insoweit würde ich es gut
> finden, wenn es entsprechend der ZPO eine Möglichkeit für die
> unterlegene Seite gibt, die Sache endgültig rechtskräftig in einem
> Hauptsacheverfahren klären zu lassen. Aber das ist vielleicht auch fast
> eine Geschmacksfrage, weil die Schiedsgerichte bei einem Widerspruch die
> Prüfungsdichte auch "hochziehen" könnten. Ob man eine e.A. über ein
> normales weiteres Verfahren nach § 8 SGO wieder aus der Welt schaffen
> könnte, wäre noch zu klären, ich finde das nicht zweifelsfrei.
>
> @Georg: Fast schon off topic, in meiner Außenwahrnehmung machen die
> Ausgetreteten teilweise massiv in der Öffentlichkeit Stimmung gegen die
> Piratenpartei. Das ist ihr gutes Recht und es gibt dafür sogar manchmal
> Anlass. Aber ich würde es besser finden, wenn man dann einen saubere
> Trennung vornimmt (mit Selbstachtung meine ich durchaus beide "Seiten").
> Für Unbeteiligte macht das einfach einen irritierenden Eindruck. Wenn
> man sich getrennt hat, sollte man auch ausziehen.
>
> Back to topic: Die vorgeschlagene Satzungsregel könnte eher ein Problem
> für verbliebene Piraten sein, die sich dann mit dem Vorwurf konfrontiert
> sehen könnten, dass sie satzungswidrig (=parteischädigend) handeln, wenn
> sie nicht den Fraktionsausschluss betreiben. Davon sollten wir die
> Finger lassen. Politische Differenzen müssen m.E. politisch gelöst
> werden, nicht juristisch.
>
> Viele Grüße
> Stefan
>
>
>




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