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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes


Chronologisch Thread 
  • From: Holger van Lengerich <hvl@piraten-bayern.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de, justiziar@piratenpartei-sh.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes
  • Date: Mon, 15 Jun 2015 22:10:07 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei Deutschland

Hallo,

Markus Gerstel schrieb:
> Obwohl die Anträge sicherlich von vielen fachlich versierten Justitiaren
> geprüft wurden, leiden sie an grundlegenden Mängeln - sowohl inhaltlich als
> auch formell. Letzteres wird bereits
> dadurch deutlich dass der Bundesvorstand für Satzungsanträge nicht
> antragsberechtigt ist.

Da die Anträge noch nicht gestellt sind, wird der Antragsteller wohl
passend gewählt werden. Kannst Du ausführen, welche weiteren formellen
Mängel Du ausgemacht hast? Das wird den Antragstellern sicher helfen.
Außerdem wäre ich sehr interessiert für spätere Urteile und eigene
Anträge zu lernen! ;-)

> Angesichts des in Antrag 2 enthaltenen - ich sags mal freundlich -
> "Maulkorberlasses" finde ich persönlich es sogar reichlich unverschämt hier
> gezielt
> Parteirichter durch eine "sonstige Beteiligung" (§ 5 I Nr. 7 SGO-neu)
> hineinzuziehen.
>

Das bezieht sich wohl auf:

"(1) Richter sind von Amts wegen von der Ausübung des Richteramts
ausgeschlossen:
(...)
7. in Sachen, die Beschlüsse betreffen, in denen er als Organmitglied,
Berater des beschlussfassenden Organs, Antragsteller oder sonst an der
Ausarbeitung des Antrags- bzw. Beschlusstextes beteiligt war."

Ich sehe darin gerade keinen Maulkorb. Richter können weiterhin an allen
Beschlüssen und Anträgen mitwirken. Sie sind dann nur daran gehindert
als Richter über diese Beschlüsse zu entscheiden. Mir erscheint das eher
logisch und geradezu selbstverständlich.

In welchen Situationen schränkt mich das als Richter ein?

Viele Grüße
Holger



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