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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes


Chronologisch Thread 
  • From: Markus Gerstel <piratenmlfilter@gmail.com>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge des Bundesvorstandes
  • Date: Mon, 15 Jun 2015 22:20:43 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Am 15. Juni 2015 um 21:10 schrieb Holger van Lengerich
<hvl@piraten-bayern.de>:
> Hallo,
>
> Markus Gerstel schrieb:
>> Obwohl die Anträge sicherlich von vielen fachlich versierten Justitiaren
>> geprüft wurden, leiden sie an grundlegenden Mängeln - sowohl inhaltlich
>> als auch formell. Letzteres wird bereits
>> dadurch deutlich dass der Bundesvorstand für Satzungsanträge nicht
>> antragsberechtigt ist.
>
> Da die Anträge noch nicht gestellt sind, wird der Antragsteller wohl
> passend gewählt werden. Kannst Du ausführen, welche weiteren formellen
> Mängel Du ausgemacht hast? Das wird den Antragstellern sicher helfen.
> Außerdem wäre ich sehr interessiert für spätere Urteile und eigene
> Anträge zu lernen! ;-)

Das allererste was mir aufgefallen ist lasse ich mal als Aufgabe für die
Leser:
Warum würde dieser SGO-Vorschlag eine Anfechtung von BPT-Beschlüssen
vor Parteischiedsgerichten allgemein und vollständig vereiteln, sowie
eine Anfechtung von LPT-Beschlüssen nur noch in einer Instanz
zulassen?

Da sind noch weitere 'm('s drin, aber ich bin ja nur Laie und befangen
und hab ja auch keine Ahnung :)

>> Angesichts des in Antrag 2 enthaltenen - ich sags mal freundlich -
>> "Maulkorberlasses" finde ich persönlich es sogar reichlich unverschämt
>> hier gezielt
>> Parteirichter durch eine "sonstige Beteiligung" (§ 5 I Nr. 7 SGO-neu)
>> hineinzuziehen.
>>
>
> Das bezieht sich wohl auf:
>
> "(1) Richter sind von Amts wegen von der Ausübung des Richteramts
> ausgeschlossen:
> (...)
> 7. in Sachen, die Beschlüsse betreffen, in denen er als Organmitglied,
> Berater des beschlussfassenden Organs, Antragsteller oder sonst an der
> Ausarbeitung des Antrags- bzw. Beschlusstextes beteiligt war."
>
> Ich sehe darin gerade keinen Maulkorb. Richter können weiterhin an allen
> Beschlüssen und Anträgen mitwirken. Sie sind dann nur daran gehindert
> als Richter über diese Beschlüsse zu entscheiden. Mir erscheint das eher
> logisch und geradezu selbstverständlich.

Neee, den Maulkorb sehe ich in der allerersten Änderung, § 2 IV 1,
zusammen mit der Begründung "Das betrifft auch die Erläuterung von
Urteilen in der Öffentlichkeit.". Dagegen verstößt z.B. bereits die
Seite http://piraten-bsg.de/#55 da die dortigen
Urteilszusammenfassungen (welche nicht Teil des Urteils sind) bereits
eine Erläuterung von Urteilen in der Öffentlichkeit darstellen.

Der Rest ist größtenteils absurd (§ 5 insgesamt, § 12 II (anderer
Antrag)), irrelevant (§ 5 VI - bisher wie oft vorgekommen? iirc nie. §
14 VI - ist bereits so. Änderungen in § 8 (anderer Antrag)),
inkonsequent (§ 5 VI umgekehrter Fall, passiert regelmäßig. Stichwort
Art 101 I 2 GG. Umkehrschluss aus § 5 durch Auslassungen wie z.B. der
Doppelbefassung in späterer Instanz), realitätsfremd, unsinnig
aufwandssteigernd (§ 11 VIII, ich nenne es mal die 'BEO-Klausel' und
vermute dass sie aus Unverständnis über die Rechtslage entstand)...

So allgemein gewinnt man den Eindruck dass die Antragsteller die
Satzung nie so in der Gesamtheit gelesen haben, oder der Durchblick
etwas fehlt. Die Begründung zum Antrag zu § 14 z.B. drängt die
Vermutung auf, dass § 9b V Bundessatzung nie so wirklich gelesen
wurde.

Immerhin: Das erste Mal dass eine SGO-Änderung aus dem Bundesvorstand
kommt. "Da sind wir konservativ" aber nicht im Montesquieu-Sinne. Auch
schön dass die übliche "Mehr Rechtssicherheit!!1"-Rhetorik nicht fehlt
:)
Ah, well.

-Markus

PS: Und nur damit nicht der Eindruck entsteht dass ich *alles* blöd
finde: Die Sache mit dem Verteilungsplan z.B. finde ich gar nicht mal
so schlecht. Auch wenn ich den mit der aktuellen LSG-Lage nicht für
praktikabel halte, da man ohnehin ständig in die Ausnahmeregelung
fallen würde. Und nicht berücksichtigt wird, dass ein Verfahren
vielleicht nicht an ein Gericht verwiesen werden sollte, welchem es
bereits einmal entzogen wurde.




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