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duesseldorf - Re: [Düsseldorf]Erstwohnsitz vs. Lebensmittelpunkt

duesseldorf AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - INFO - (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Düsseldorf]Erstwohnsitz vs. Lebensmittelpunkt


Chronologisch Thread 
  • From: Bastian Greshake <bgreshake AT googlemail.com>
  • To: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Düsseldorf]Erstwohnsitz vs. Lebensmittelpunkt
  • Date: Tue, 20 Jul 2010 14:52:37 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/duesseldorf>
  • List-id: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf.lists.piratenpartei.de>

Hi,

Am 20.07.2010 um 14:28 schrieb Orangebay:

> Hi, ich muss dir da leider teilweise wiedersprechen, s.u.

ich lass mich gerne belehren, entgegen andersartigen Ansichten glaube ich
nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben ;)

> OK, da sind wir uns einig: ein Pirat der seinen Gebietsverband wechselt
> ohne den Wohnsitz zu wechseln, darf über keinen Direktkandidaten mehr
> abstimmen.

Ja, das bedingt sich meines Wissens aber eben aus Gesetzen, nicht aus
Satzungen.

> Das ist so nicht richtig! Die Bundessatzung spricht in § 4 (1) von
> Wahlen und Abstimmungen und regelt in § 4 (3) + (4) explizit das
> *Stimmrecht*, ohne Unterscheidung von Wahl oder Abstimmung! Und diese
> Regelung ist sogar relativ klar und eindeutig, wie ich finde
> [...]
> Ich finde das ziemlich antiquiert, aber so steht es da!

Du hast recht, ich habe gerade nur den §3 gelesen und in dem ist eben nur vom
aktiven & passivem Wahlrecht die Rede, das später noch Einschränkungen
erfolgen habe ich übersehen. Die Umgehung des Problems durch §4 wird
allerdings mit dem beschriebenen Vorgang aus RLP/Hessen ja schon geschildert.

> So was kann man natürlich immer machen, wo kein Kläger ist....
> Aber ein konzeptioneller Bestandteil einer Struktur sollte das nicht sein!


In Hessen und RLP war das mit den Vorständen so abgesprochen, dass es geht.
Ich gehe auch davon aus, dass diese Übereinschränkungen in der Bundessatzung
so nicht gewollt sind. Eigentlich sieht die Satzung explizit vor, dass
Mitglieder ihre Gliederung frei wählen können. Gleichzeitig wollte man
verhindern, dass Mitglieder n-faches Stimmrecht bekommen können. Leider ist
man bei der Einschränkung dann aber zu weit gegangen.

Liebe Grüße,
Bastian

p.s. zu dem Mitbestimmungsrechten für externe Mitglieder der Piratenpartei in
Münster:

Da auf KMVs in Münster jeder anwesende (unabhängig von Mitgliedschaft)
stimmberechtigt ist stellt sich das Problem so nicht, siehe § 4 (7) der
KV-Satzung ->
http://wiki.piratenpartei.de/Kreisverband/M%C3%BCnster/Satzung#Die_Mitgliederversammlung.


Stimmberechtigt sind nach dieser Satzung also erstmal alle Anwesenden, nach
Ausschluss durch Mehrheit der Mitglieder immer noch alle KV-Mitglieder (egal
wo diese ihren Wohnsitz haben). Damit werden Parteimitglieder die nicht
Mitglied des KVs sind u.U. ausgeschlossen.

Im Sinne der Subsidiarität ist das aber auch normal, Piraten die nicht
Mitglied des LV NRW sind dürfen auf LMVs ja auch nicht mitstimmen.

// Bastian Greshake
// Bernhard-Ernst-Str. 21
// 48155 Münster
// cell: +49 176 213 044 66
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