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duesseldorf - Re: [Düsseldorf]Erstwohnsitz vs. Lebensmittelpunkt

duesseldorf AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - INFO - (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Düsseldorf]Erstwohnsitz vs. Lebensmittelpunkt


Chronologisch Thread 
  • From: Orangebay <orangebay AT mac.com>
  • To: duesseldorf AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Düsseldorf]Erstwohnsitz vs. Lebensmittelpunkt
  • Date: Tue, 20 Jul 2010 14:28:03 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/duesseldorf>
  • List-id: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf.lists.piratenpartei.de>

Hi, ich muss dir da leider teilweise wiedersprechen, s.u.

On 20.07.10 14:02, Bastian Greshake wrote:
> Hi,
>
> Am 20.07.2010 um 13:37 schrieb Orangebay:
>
>> Was daraus folgt, muss man nämlich eigentlich raten! Denn (2b) besagt,
>> das man mit einem Wechsel sein aktives und passives Stimmrecht verliert!
>> Ob man in der neuen Gliederung wieder ein Wahlrecht bekommt, steht da
>> nicht! Zumindest das Wahlrecht für Direktkandidaten bleibt lt. WahlG an
>> den Wohnsitz gebunden - daraus folgt eigentlich, das man bei einem
>> Wechsel der Gliederung über keinen Direktkandidaten mehr abstimmen darf,
>> weder den alten, noch den neuen
>
> Ich glaube wir reden hier von 2 verschiedenen Dingen.
>
> Wahlen [1] beziehen sich meines Wissens nach immer auf Personen. Alles
> andere sind Abstimmungen [2]. Das man in der Gliederung in der man Mitglied
> ist, aber keinen Wohnsitz hat, kein Wahlrecht nach PartG/WahlG hat war ja
> schon klar. Von daher folgt die Bundessatzung meinem Verständnis nach dort
> dem geltenden Recht.
OK, da sind wir uns einig: ein Pirat der seinen Gebietsverband wechselt
ohne den Wohnsitz zu wechseln, darf über keinen Direktkandidaten mehr
abstimmen.
>
> Was die Bundessatzung gar nicht regelt ist das Stimmrecht. Und von daher
> gehe ich davon aus, dass dies problemlos gehen sollte.
Das ist so nicht richtig! Die Bundessatzung spricht in § 4 (1) von
Wahlen und Abstimmungen und regelt in § 4 (3) + (4) explizit das
*Stimmrecht*, ohne Unterscheidung von Wahl oder Abstimmung! Und diese
Regelung ist sogar relativ klar und eindeutig, wie ich finde:

§ 4 (3) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht.
§ 4 (4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat
seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit
seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist.
(Aktives Wahlrecht)

Ich finde das ziemlich antiquiert, aber so steht es da!
>
>>> Es ist also möglich, dass man in einem anderen Gebietsverband als dem zum
>>> Wohnsitz gehörenden Mitglied ist (und auch das Stimmrecht bekommt so weit
>>> ich sehe). Ich weiss, dass im Kreisverband Münster mindestens ein Pirat
>>> aus Dortmund Mitglied ist und dort auch das Mitglieds-Stimmrecht hat, so
>>> weit dies eben nicht durch PartG und WahlG ausgeschlossen wird.
>>>
>> Möglich ist der Wechsel, ja, aber was das genau bedeutet weiß wer? § 3
>> (3) müsste mal von Ibsen oder sonstwem interpretiert werden, oder kannst
>> du mir sagen, was mit "...einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist."
>> gemeint ist?;)
>
> Dazu gibt es bislang glaube ich keine feste Antwort. Ich kenne einen Fall
> von einem LV-Wechsel von RLP nach Hessen der ohne reale Änderung des
> Wohnsitzes vonstatten gegangen ist. Dort wurde um Klarheit zu schaffen
> einfach eine Adresse in Hessen angegeben an die Post vom LV gehen kann um
> das Problem mit §3 (3) zu umschiffen.
>
So was kann man natürlich immer machen, wo kein Kläger ist....
Aber ein konzeptioneller Bestandteil einer Struktur sollte das nicht sein!

> Liebe Grüße,
> Bastian

Gruß

Frank


>
> [1] https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Wahl
> [2]
> https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Abstimmung_%28Stellungnahme%29
>
> // Bastian Greshake
> // Bernhard-Ernst-Str. 21
> // 48155 Münster
> // cell: +49 176 213 044 66
> // http://www.ruleofthirds.de
> // PGP-Key-ID: 0xE6884670
>
> _______________________________________________
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