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duesseldorf - Re: [Düsseldorf]Erstwohnsitz vs. Lebensmittelpunkt

duesseldorf AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - INFO - (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Düsseldorf]Erstwohnsitz vs. Lebensmittelpunkt


Chronologisch Thread 
  • From: "Sebastian Kreutz | Piratenpartei NRW" <sebastian.kreutz AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: 'Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)' <duesseldorf AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Düsseldorf]Erstwohnsitz vs. Lebensmittelpunkt
  • Date: Tue, 20 Jul 2010 13:24:48 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/duesseldorf>
  • List-id: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf.lists.piratenpartei.de>

Nur für mich zum Verständnis: Die Bundessatzung lässt es also zu, die
Mitgliedschaft in einer Parteigliederung frei zu wählen, sofern die
nächsthöhere Gliederung (bei uns der Landesverband) dem zustimmt.

Wenn Martin nun auf seinen Wunsch Mitglied eines eventuellen KV Düsseldorf
wäre, könnte er nun auch (aktiv/passi?) an Personenwahlen teilnehmen oder
nicht? Der Part war für mich noch nicht ganz klar.

LG,
Sebastian

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: duesseldorf-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:duesseldorf-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Bastian
Greshake
Gesendet: Dienstag, 20. Juli 2010 13:15
An: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Betreff: Re: [Düsseldorf]Erstwohnsitz vs. Lebensmittelpunkt

Hi,

Am 20.07.2010 um 13:02 schrieb Martin Köster:

> -Obwohl ich mich dazugehörig fühle, habe ich keine Möglichkeit meine Stimme
> abzugeben.


es gibt die Möglichkeit in einen anderen Gebietsverband zu wechseln ohne
offiziell umzuziehen. Frank hat ja schon den §4 (4) der Bundessatzung
angebracht, allerdings ist dort die Rede von dem “der Partei angezeigten”
Wohnsitz, dazu siehe auch § 3 (2a) der Bundesssatzung:

«Jeder Pirat gehört grundsätzlich der Parteigliederung an, in dessen
Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen,
die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die
Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen. Der
Antrag zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und wird
von der nächsthöheren Gliederung entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss
in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten
Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.»

Es ist also möglich, dass man in einem anderen Gebietsverband als dem zum
Wohnsitz gehörenden Mitglied ist (und auch das Stimmrecht bekommt so weit ich
sehe). Ich weiss, dass im Kreisverband Münster mindestens ein Pirat aus
Dortmund Mitglied ist und dort auch das Mitglieds-Stimmrecht hat, so weit
dies eben nicht durch PartG und WahlG ausgeschlossen wird.

Liebe Grüße,
Bastian

// Bastian Greshake
// Bernhard-Ernst-Str. 21
// 48155 Münster
// cell: +49 176 213 044 66
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