Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

duesseldorf - Re: [Düsseldorf]Erstwohnsitz vs. Lebensmittelpunkt

duesseldorf AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - INFO - (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Düsseldorf]Erstwohnsitz vs. Lebensmittelpunkt


Chronologisch Thread 
  • From: Bastian Greshake <bgreshake AT googlemail.com>
  • To: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Düsseldorf]Erstwohnsitz vs. Lebensmittelpunkt
  • Date: Tue, 20 Jul 2010 14:02:22 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/duesseldorf>
  • List-id: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf.lists.piratenpartei.de>

Hi,

Am 20.07.2010 um 13:37 schrieb Orangebay:

> Was daraus folgt, muss man nämlich eigentlich raten! Denn (2b) besagt,
> das man mit einem Wechsel sein aktives und passives Stimmrecht verliert!
> Ob man in der neuen Gliederung wieder ein Wahlrecht bekommt, steht da
> nicht! Zumindest das Wahlrecht für Direktkandidaten bleibt lt. WahlG an
> den Wohnsitz gebunden - daraus folgt eigentlich, das man bei einem
> Wechsel der Gliederung über keinen Direktkandidaten mehr abstimmen darf,
> weder den alten, noch den neuen

Ich glaube wir reden hier von 2 verschiedenen Dingen.

Wahlen [1] beziehen sich meines Wissens nach immer auf Personen. Alles andere
sind Abstimmungen [2]. Das man in der Gliederung in der man Mitglied ist,
aber keinen Wohnsitz hat, kein Wahlrecht nach PartG/WahlG hat war ja schon
klar. Von daher folgt die Bundessatzung meinem Verständnis nach dort dem
geltenden Recht.

Was die Bundessatzung gar nicht regelt ist das Stimmrecht. Und von daher gehe
ich davon aus, dass dies problemlos gehen sollte.

>> Es ist also möglich, dass man in einem anderen Gebietsverband als dem zum
>> Wohnsitz gehörenden Mitglied ist (und auch das Stimmrecht bekommt so weit
>> ich sehe). Ich weiss, dass im Kreisverband Münster mindestens ein Pirat
>> aus Dortmund Mitglied ist und dort auch das Mitglieds-Stimmrecht hat, so
>> weit dies eben nicht durch PartG und WahlG ausgeschlossen wird.
>>
> Möglich ist der Wechsel, ja, aber was das genau bedeutet weiß wer? § 3
> (3) müsste mal von Ibsen oder sonstwem interpretiert werden, oder kannst
> du mir sagen, was mit "...einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist."
> gemeint ist?;)

Dazu gibt es bislang glaube ich keine feste Antwort. Ich kenne einen Fall von
einem LV-Wechsel von RLP nach Hessen der ohne reale Änderung des Wohnsitzes
vonstatten gegangen ist. Dort wurde um Klarheit zu schaffen einfach eine
Adresse in Hessen angegeben an die Post vom LV gehen kann um das Problem mit
§3 (3) zu umschiffen.

Liebe Grüße,
Bastian

[1] https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Wahl
[2]
https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Abstimmung_%28Stellungnahme%29

// Bastian Greshake
// Bernhard-Ernst-Str. 21
// 48155 Münster
// cell: +49 176 213 044 66
// http://www.ruleofthirds.de
// PGP-Key-ID: 0xE6884670





Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang