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duesseldorf - Re: [Düsseldorf]Erstwohnsitz vs. Lebensmittelpunkt

duesseldorf AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - INFO - (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Düsseldorf]Erstwohnsitz vs. Lebensmittelpunkt


Chronologisch Thread 
  • From: Orangebay <orangebay AT mac.com>
  • To: duesseldorf AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Düsseldorf]Erstwohnsitz vs. Lebensmittelpunkt
  • Date: Tue, 20 Jul 2010 13:37:50 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/duesseldorf>
  • List-id: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf.lists.piratenpartei.de>

Auch Hai,

On 20.07.10 13:15, Bastian Greshake wrote:
> Hi,
>
> Am 20.07.2010 um 13:02 schrieb Martin Köster:
>
>> -Obwohl ich mich dazugehörig fühle, habe ich keine Möglichkeit meine
>> Stimme abzugeben.
>
>
> es gibt die Möglichkeit in einen anderen Gebietsverband zu wechseln ohne
> offiziell umzuziehen. Frank hat ja schon den §4 (4) der Bundessatzung
> angebracht, allerdings ist dort die Rede von dem “der Partei angezeigten”
> Wohnsitz, dazu siehe auch § 3 (2a) der Bundesssatzung:
>
> «Jeder Pirat gehört grundsätzlich der Parteigliederung an, in dessen
> Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen,
> die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die
> Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen. Der
> Antrag zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und
> wird von der nächsthöheren Gliederung entschieden. Ein ablehnender Bescheid
> muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur
> letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.»
>
Wenn wir schon bei Satzungs-Zitaten sind, dann solltest du auch die
folgenden Absätze § 3 (2b) und (3) zitieren:

(2b) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der Pirat das
aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung. Eventuell
bekleidete Posten müssen freigegeben werden. Doppelmitgliedschaften sind
unzulässig.

(3) Die Aufnahme setzt voraus, dass der/die BewerberIn im Bereich der
aufnehmenden Gliederung einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist.
Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat ist.

Was daraus folgt, muss man nämlich eigentlich raten! Denn (2b) besagt,
das man mit einem Wechsel sein aktives und passives Stimmrecht verliert!
Ob man in der neuen Gliederung wieder ein Wahlrecht bekommt, steht da
nicht! Zumindest das Wahlrecht für Direktkandidaten bleibt lt. WahlG an
den Wohnsitz gebunden - daraus folgt eigentlich, das man bei einem
Wechsel der Gliederung über keinen Direktkandidaten mehr abstimmen darf,
weder den alten, noch den neuen
!
> Es ist also möglich, dass man in einem anderen Gebietsverband als dem zum
> Wohnsitz gehörenden Mitglied ist (und auch das Stimmrecht bekommt so weit
> ich sehe). Ich weiss, dass im Kreisverband Münster mindestens ein Pirat aus
> Dortmund Mitglied ist und dort auch das Mitglieds-Stimmrecht hat, so weit
> dies eben nicht durch PartG und WahlG ausgeschlossen wird.
>
Möglich ist der Wechsel, ja, aber was das genau bedeutet weiß wer? § 3
(3) müsste mal von Ibsen oder sonstwem interpretiert werden, oder kannst
du mir sagen, was mit "...einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist."
gemeint ist?;)

> Liebe Grüße,
> Bastian

Es grüßt zurück

Frank

>
> // Bastian Greshake
> // Bernhard-Ernst-Str. 21
> // 48155 Münster
> // cell: +49 176 213 044 66
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