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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
- To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?
- Date: Fri, 25 Sep 2015 11:46:11 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Hallo Axel,
die Liquiditätsverordnung ist Bestandteil des Kreditwesengesetzes (§11), in der Fassung vom 14. Dezember 2006, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2006 Teil I, Nr. 61.
Basel III beschreibt die „Quantitative Liquiditätsanforderungen“ an Kreditinstitute. Capital Requirements Regulation (CRR)
In der Capital Requirements Regulation (CRR) Teil VI werden die im Basel III Rahmenwerk enthaltenen Liquiditätskennzahlen Liquidity Coverage Ratio und Net Stable Funding Ratio (NSFR) in für Kreditinstitute unmittelbar geltendes Recht überführt. Weitere Details hierzu:
http://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Liquiditaetsanforderungen/liquiditaetsanforderungen_node.html
Die nationale Liquiditätsverordnung ist bis 2018 durch die CCR zu ersetzen.
Damit ist die Liquiditätsverordnung keinesfalls ungültig bzw. unbrauchbar, wie du es nennst.
Ein grundsätzliches Problem sehe ich in der volkswirtschaftlichen Sichtweise auf den Bankenbetrieb.
Meine Bitte: Betrachte die Bank erst einmal als Einzelbetrieb und versuche die Abläufe in der Bank auch entsprechend einzuordnen. Wenn die internen Prozesse klar sind, kann man ja eine Stufe weiter gehen und die betriebswirtschaftlichen Abläufe in ein volkswirtschaftliches Modell integrieren.
Der umgekehrte Weg, aus volkswirtschaftlichen Erkenntnissen auf Verfahren in einer Bank zu schließen, ohne den Bankbetrieb je näher untersucht zu haben, muss meines Erachtens scheitern.
Aber zurück zur Liquiditätsverordnung. Die Bilanz einer Bahn stellt bekannterweise das Vermögen einer Bank sowie auch deren Schulden und Eigenkapital dar. Bleiben wir bei den Begriffen Forderungen und Verbindlichkeiten, so stehen die Forderungen auf der Aktivseite und die Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bank Bilanz. Das „Zentralbankgeld“ ist in diesem Sinn eine Forderung gegen die Zentralbank. Die einzelne Bank ist nun gemäß Liquiditätsverordnung verpflichtet, jederzeit zahlungsfähig zu sein. Die Anforderungen nach dem Standardansatz der Liquiditätsverordnung sind auf der Seite „Kreditwesengesetz“ wiedergegeben.
Welche Änderung der Betrachtungsweise sich daraus für „Refinanzierungen“ ergeben, ist auf der Seite
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/Refinanzierung
aufgeführt. Diese Sichtweise stimmt keinesfalls mehr mit der auf dieser Liste verabschiedeten Mehrheitsmeinung zur Refinanzierung über ein.
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/ThemaRefinanzierung2
Bestehende Gesetze, welche ja offensichtlich auch noch mit Basel III weiter entwickelt werden zu ignorieren, halte ich für wenig zielführend. Welche Bankenwelt möchtest du beschreiben? Eine, die sich an bestehende Gesetze und Verordnungen hält oder aber eine, die sich für eine bestimmte volkswirtschaftliche Sichtweise als vorteilhaft erweist?
Beste Grüße,
Mumken
Am 25.09.2015 um 08:31 schrieb Axel Grimm:
Mumken schrieb:
bitte ich dich, die Seite „Kreditwesengesetz“
[url=http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/Kreditwesengesetz][/url]
Die Liquiditätskennziffer ist von gestern und heute unbrauchbar.
Grund: Es existieren heute zwei Geldbereich = zwei Liquidtäten. In der Kenn zifffer werden die miteinander vermischt und das macht keinen Sinn.
Mit den EK-Rerseviesrungsregeln wird die Liquidität einer Bank im Nichtbankengeldsektor verändert.
Im Bankgeldsektor (ZB-Giralgeld) macht eine Kennziffer keinen Sinn, denn ZB-Geld kann und wird jederzeit bei der ZB beschafft ggf. wieder reduziert.
Die Banken, die gesunde Aktiva haben, die haben NIE eine Problem mit der Liquidität im Bankengeldsektor, denn die könne praktisch alle Aktiva für lächerlich 0,05% Zins zu ZB-Geld werden lassen und an andern Banken schicken (die dafür 0,2% bezahlen müssen).
Die Bank mit gesunden Aktiva benötigen auch kaum reserviertes Eigenkapital und bauchen somit kaum eine hohe EK-Quote. Das frei EK ist die Liquidiäts einer Bank für konsumtive oder Aufwands-ausgaben.
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, Christoph Mayer, 24.09.2015
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, Arne Pfeilsticker, 27.09.2015
- Nachricht nicht verfügbar
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, Arne Pfeilsticker, 24.09.2015
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, Axel Grimm, 24.09.2015
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, Rudolf Müller, 24.09.2015
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, Axel Grimm, 24.09.2015
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, Stephan Schwarz, 24.09.2015
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, Rudolf Müller, 25.09.2015
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, Axel Grimm, 25.09.2015
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, Axel Grimm, 25.09.2015
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, Rudolf Müller, 25.09.2015
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, Rudolf Müller, 26.09.2015
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, Comenius, 26.09.2015
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, Rudolf Müller, 27.09.2015
- [AG-GOuFP] Gerechtes Geld? Teil 1, Winrich Prenk, 28.09.2015
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, Rudolf Müller, 28.09.2015
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, Tensor, 24.09.2015
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, Axel Grimm, 23.09.2015
- Re: [AG-GOuFP] Wie entsteht Vermögen?, Stephan Schwarz, 24.09.2015
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