ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Patrik Pekrul <Patrik.pekrul AT hotmail.de>
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- Subject: Re: [AG-GOuFP] Freikarten
- Date: Wed, 5 Sep 2012 18:36:33 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Es ist ein Unterschied ob du dein Leben so organisieren musst das ich dich zu jeder Tages und Nachtzeit auffordern kann bei mir Zuhause den Rasen zu mähen und das dann irgendwann einlöse ...oder ob du sofort einmal den Rasen mähst ohne vorher vorher dazu bereit gewesen zu sein es zu tun. In ersterem Fall kannst du nicht einfach mal 3 Wochen in den Urlaub fliegen, usw.. usw...
Bereitschaftsdienst ist eine Leistung und die muss bezahlt werden.
Natürlich kann jemand darauf bauen das es nicht ausgenutzt wird und es als zum Service gehörend betrachten und das eigentliche "Rasen mähen" einfach teurer verkaufen... aber jede "Preisreserve" die dafür einkalkuliert wurde wird irgendwann gesprengt wenn ich nur lange genug deinen Bereitschaftsdienst in Anspruch nehme.die Gegenleistung dann abzurufen, wenn es ihm passt. Die Tatsache, dass der Emittent nun Einkommenseinbußen hinnehmen muss, ist bereits dadurch "entlohnt" worden, dass der Emittent bereits eine Leistung erhalten hat.Ja, aber was nicht "entlohnt" wurde ist die Bereitschaft die bis zum Zeitpunkt der Einkommenseinbuße hingenommen werden musste.Das ist die Ursache der Finanzkrise. Die Wirtschaft bricht zusammen unter dem Gewicht des Bereitschaftsdienstes!!!! :-)Vielleicht ist das ein Punkt, den du in deinem Denken immer vergisst: Die Kompensation für den "Bereitschaftsdienst" hat bereits stattgefunden!Nein, hat sie nicht.
Die Kompensation für die bei Einlösung zu erbringende GEGENLEISTUNG hat stattgefunden, nicht aber die Kompensation für die Bereitschaft bis zur Einlösung!
Ich denke hier liegt der Dissenz.
Du sagst die Leute sind zu bekloppt, um zu merken, dass sie nach genossener Gegenleistung "Bereitschaftsdienst" leisten müssen und deshalb diesen Umstand bei der Verhandlung von Leistung und Gegenleistung nicht einpreisen.
Ich (und wohl die überwiegende Mehrheit der Menschen) denken, dass bei einem solchen Leistungstausch beide Seiten wissen, worauf sie sich einlassen und dieser Umstand bei der Verhandlung berücksichtigt wurde.
Deshalb denkst du, dass es staatlicherseits ein "Nutzungsentgeld" für den "Bereitschaftsdienst" geben müsste, während ich (und wohl die überwiegende Mehrheit der Menschen) der Meinung sind, dass die Vertragspartner das schon berücksichtigt haben und daher keine "Extragebühren" anfallen müssen.
Konkret in unserem Geldsystem:
1) Klar ist, dass Sichtguthaben (Sparguthaben) dadurch entstehen, dass Leute Kredite aufnehmen - im allgemeinen tun die Leute dies nicht, weil sie grade nichts besseres vorhaben, sondern um damit etwas zu erwerben. (wichtig, merken!)
2) Klar ist, dass diese Sichtguthaben bei konsolidierter Betrachtung des Bankensektors systematisch nicht mehr verschwinden, es sei denn es wird getilgt, oder abgeschrieben
3) Es ist also systematisch unmöglich, dass "nicht gespart" wird; selbst wenn die Leute ihr Geld ausgeben wie blöde, bleibt die Summe der Sichtguthaben immer gleich
4) Die Kreditnehmer müssen nun in Folge ihren Schuldendienst leisten, ABER die Kompensation dafür haben sie bereits in Form vorgezogenen Konsums erhalten (siehe 1)
Nach deiner Theorie müssen sich nun die Kreditnehmer im Bette wälzen, weil sie jederzeit befürchten müssen, dass der böse Kreditgeber an die Türe klopft und den Kredit fällig stellt - die armen!
Da haben sie aber einen geschickten Trick erfunden, um diesem Schicksal zu entgehen: Er nennt sich TILGUNGSPLAN!
Zum Kredit gehört nämlich nicht nur der Betrag, sondern auch die Konditionen und insbesondere der Tilgungsplan. Dieser entlastet den Kreditnehmer vom permanenten "Bereitschaftsdienst", weil er genau weiß, was auf ihn zukommt, oder besser: Was nicht auf ihn zukommt.
In deinen Worten:
- Der Kreditbetrag entspricht der vorgezogenen Gegenleistung
- Die Konditionen, insb. der Tilgungsplan, sind die Kompensation bzw. Elimination des "Bereitschaftsdienstes"
Der Kreditgeber kann den Kreditnehmer also gar nicht zu "Bereitschaftsdienst" zwingen, weil dieses Risiko vertraglich ausgeschlossen wurde.
Der Kreditvertrag berücksichtigt diesen Umstand also schon, und somit ist der (de facto dann nicht mehr vorhandene) "Bereitschaftsdienst" abgegolten/abgewehrt. Es gibt also keinen sachlichen Grund auf weitere "Kompensation" seitens des Kreditnehmers zu bestehen.
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, alex, 02.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, Patrik Pekrul, 03.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, alex, 03.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, Patrik Pekrul, 03.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, alex, 03.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, Patrik Pekrul, 03.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, alex, 04.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, alex, 04.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, Patrik Pekrul, 04.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, alex, 05.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, Patrik Pekrul, 05.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, alex, 05.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, Patrik Pekrul, 06.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, Alexander Barth, 06.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, alex, 03.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, Patrik Pekrul, 03.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, alex, 02.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, Robert Merz, 07.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, alex, 01.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, Alexander Barth, 01.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, alex, 01.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Freikarten, Alexander Barth, 01.09.2012
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