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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Position aus Baden Württemberg

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Position aus Baden Württemberg


Chronologisch Thread 
  • From: "Käptn Nemo" <kaeptn-nemo AT de-postfach.net>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Position aus Baden Württemberg
  • Date: Sun, 10 Jun 2012 23:38:15 +0200 (CEST)
  • Importance: Medium
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

 


RobertK <RobertK AT news.piratenpartei.de> hat am 10. Juni 2012 um 20:58 geschrieben:

>
> Mal abgesehen von irgendwelchen polemischen Sprüchen über rasende Panzer
> und böse Radfahrer können wir uns ja vielleicht darauf einigen, daß die
> derzeitige Situation der Fahrradwege nicht gerade zufriedenstellend ist.
> Deshalb kann und braucht man IMHO aber nicht die Radfahrer in irgendeine
> Pflicht zu nehmen, sondern diejenigen, die für die Radwege zuständig
> sind.
> Kreise und Gemeinden müssen verbindliche Auflagen für Radwege bekommen,
> die notfalls auch einklagbar sein müssen. Ich weiß leider nicht, welche
> Bau- und Instandsetzungsvorschriften es derzeit für Radwege gibt, sie
> sind aber offensichtlich nicht ausreichend.

 

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)sagt dazu aus:

 

Die Benutzung des Radweges ist nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher, wenn

der unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen: 

aa)

Zeichen 237

– baulich angelegter Radweg

 

möglichst  

2,00 m  

 

mindestens  

1,50 m  

 

– Radfahrstreifen  

(einschließlich Breite des Zeichens 295)

 

möglichst  

1,85 m  

 

mindestens  

1,50 m  

 

 

> Wenn man dieses Problem löst, braucht man Radfahrer auch nicht zwingen,
> Radwege zu nutzen, die meisten haben eh ein Interesse daran, nicht auf der
> Straße zu fahren - Ausnahmen mag es geben, aus verschiedenen Gründen
> (gute und weniger gute), die werden aber auch keinen Verkehrskollaps
> herbeiführen.

 

Die meisten Radfahrer muß man bei fehlendem Radweg eher zwingen, auf der Strasse zu fahren. Sie benutzen nämlich unzulässigerweise viel lieber den Fußweg, da ihnen die Strasse zu gefährlich ist.

Das Problem, an Kreuzungen auf den Querverkehr achten zu müssen haben sie dort genauso wie auf den Radwegen und ignorieren es auch genauso häufig.

 

Käptn Nemo

 

 

 




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