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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Position aus Baden Württemberg

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

Listenarchiv

Re: [Ag-bauen-verkehr] Position aus Baden Württemberg


Chronologisch Thread 
  • From: "Käptn Nemo" <kaeptn-nemo AT de-postfach.net>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Position aus Baden Württemberg
  • Date: Tue, 12 Jun 2012 10:46:37 +0200 (CEST)
  • Importance: Medium
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Seit wann sind Bemühungen um den Schutz von Schwächeren Apartheit?

 

Du haust den Sack und meinst den Esel.

 

Wenn die Gemeinden nicht nur einfach einen weissen Strich auf die Strasse malen würden und das abgetrennte Stück als Benutzungspflichtigen Radweg deklarieren würden, hätten wir die Diskussion hier überhaupt nicht.

 

 

"Qualitätskriterien für Radwege
Die in der Verwaltungsvorschrift zur StVO verankerten Qualitätskriterien sind als Mindeststandards maßgeblich für die Neuanlage von Radwegen sowie für die "Beurteilung der Verhältnismäßigkeit" heranzuziehen (Zumutbarkeit der Radwegebenutzungspflicht).
Neue Radwege sollen nicht nur dem Mindeststandard benutzungspflichtiger Radwege genügen, sondern den Bedürfnissen des steigenden Radverkehrs.
Für benutzungspflichtige Radwege wurden nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO Qualitätskriterien eingeführt. Demnach beträgt die lichte Breite für einen

  • baulich angelegten Radweg möglichst 2,00 m (mindestens 1,50 m)
  • Radfahrstreifen einschließlich Breite der durchgezogenen weißen Linie (Zeichen 295) 1,85 m (aber mindestens 1,50 m)
  • gemeinsamen Fuß- und Radweg innerorts mindestens 2,50 m, außerorts 2,00 m
  • getrennten Fuß- und Radweg, für den Radweg mindestens 1,50 m, für den Fußweg wurde kein entsprechender Mindeswert festgelegt.

Ferner muß die Beschaffenheit der Verkehrsfläche und ihr Zustand "nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik" in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügenden Zustand gebaut und unterhalten sein.
Zusätzlich muß auch die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sein.
An Kreuzungen und Einmündungen sind vor allem das Abbiegen sowie das Einfahren an verkehrsreichen Grundstückszufahrten mit Gefahren verbunden. Deshalb ist auf eine ausreichende Sicht zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und dem Radverkehr besonders zu achten. Nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA '95) muß deshalb der Radverkehr bereits rechtzeitig vor der Kreuzung oder Einmündung im Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs geführt und die Radwegeführung an der Kreuzung oder Einmündung darauf abgestimmt werden.
Am Ende eines (benutzungspflichtigen) Radwegabschnitts muß ein Radfahrer sicher auf die Fahrbahn wechseln können (vgl. "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA '95"). Fehlt an einem Radwegabschnitt ein solches Radwegende, muß die Benutzungspflicht an einer früheren, geeigneten Stelle enden bzw. auf die Benutzungspflicht verzichtet werden."

 

 

Käptn Nemo

 


"Jens Müller" <ich AT tessarakt.de> hat am 11. Juni 2012 um 20:22 geschrieben:

> Am 11.06.2012 11:39, schrieb "Käptn Nemo":
> > Gewonnene Klagen gegen die Radwegpflicht tauchen immer dann auf, wenn
> > die zugehörigen Radwege den vorgeschriebenen Standards nicht entsprechen.
>
> Nein, nicht nur dann. Das ist nämlich kein hinreichendes Kriterium für
> die Anordnung. Ehrlich gesagt kannst Du Dir Deine Verkehrsapartheid
> sonstwohin stecken.
>
> Gruß Jens
> --
> AG-Bauen-Verkehr mailing list
> AG-Bauen-Verkehr AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-bauen-verkehr



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