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Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft
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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten
Chronologisch Thread
- From: milton2011 <milton2011 AT news.piratenpartei.de>
- To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten
- Date: Fri, 17 Feb 2012 14:28:35 +0000
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
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blackdrag schrieb:
milton2011 schrieb:
Unabhängig vom bGE haben wir im bGE 2 Märkte, die nicht echt frei sind, den Gesundheitsmarkt und den Wohnungsmarkt. Wer kann schon um den Preis felschen, wenn er krank ist, und wer kann schon um die Miete feilschen, wenn er ein Dach über dem Kopf braucht.Wenn der Zustand erst mal stabil ist, ist das eine andere Situation als der Übergang. Jetzt muss Miete als Einkommen versteuert werden, wobei man da die Kosten vorher entsprechend abzieht. Es ist eine Art Gewinnbesteuerung. So wie ich dich verstanden hatte willst du die komplette Miete versteuern, nicht nur den "Gewinn" aus dieser. Wenn du sagst das nur der Gewinn aus dieser zu versteuern ist, dann wird sich da nicht viel ändern. Nur, wie ist das denn im Volkseinkommen gerechnet? Das ist schließlich die Basis für deine Rechnung.
Aber warum sollten Vermieter anders besteuert werden als Kapitalanleger ?
Der Vermieter hat schon heute die Möglichkeit, als Unternehmer oder als Bürger zu versteuern. In Zukunft kann er als Unternehmer versteuern und Kosten noch absetzen. Aber er bezahlt in der Einkommensteuer faktisch eine lineare Progression, 30 % zahlt er gegen bGE für seine Familie, 20 % für den Staat als durchchnittlichen Einkommensteuersatz. Er kann sich nun überlegen, wie er sich steuerlich besser steht, er muss als Unternehmer nur eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen. Im übrigen kann man ja eine Mehrwertsteuerpflicht bei gewerblicher Vermietung ansetzen, die keinen Endverbraucher stört. Zudem legt er seine Kosten sowieso auf die Mieter um als Nebenkosten. Also rechnen Sie das erst einmal genauer durch.
milton2011 schrieb:Ok, vielleicht hast du es ja so gemeint... Das Geld dafür kommt aus der Einkommenssteuer, nicht aus der Umsatzsteuer. Das ist für mich allerdings kein Sparen, weil der Lohnposten im Haushalt dadurch nicht kleiner wird. Zudem, kommt nachher alles eh in einen Topf und im Zweifel ist es der Staat, der das Geld bei zu geringem Einkommen auszahlt, nicht die freie Wirtschaft.
Wenn die Angestellten im Öffentlichen Dienst und Beamte genau so viel Nettolohn bekommen sollen wie heute, dann reduziert sich da nichts, außer du reduzierst deren Anzahl. Im Gegenteil, ich sehe da eher größere Lohnkosten pro Angestelltem, wegen der 50%.Die Bruttogehälter bleiben ja unverändert.
Das bGE wird aus der Wertschöpfung der Wirtschaft über Einkommensteuer finanziert.
Die Staatsdiener werden aus der Mehrwertsteuer finanziert, bekommen aber bGE. Also brauche ich nur noch die Nettohälfte.
Das geht genau dann, wenn die Einkommensteuer eine Flat Tax ist.
Doch, er halbiert sich in der Mehrwertsteuer und dafür für den Bürger. Der Staat gibt einen sich selbstfinanzierenden Zuschuss dazu, den er gleich wieder kassiert, also 2 Luftbuchungen als Nullsumme. Der Bürger spart also in der Mehrwertsteuer, bzw. der Staat dann in der Neuverschuldung. Heute zieht ihn ja der Staatsdiener bei der Einkommensteuererklärung noch durch Sparmodelle ab.
Sie haben insofern Recht, der Bürger spart so lange nichts, als die Einsparung die Neuverschuldung stoppt. Der Bürger spart erst einmal nur die Neuverschuldung.
milton2011 schrieb:
Ich meinte eine Quelle dafür. Weil sowas suche ich schon länger. Zudem fehlen da noch Steuerarten und auch Gebühreneinnahmen. Zum Beispiel die 11Mrd€ Grundsteuer. Und wenn ich dass da dann addiere, komme ich auf mehr als 532Mrd€, obwohl ja noch zum Beispiel die Gebühren fehlen.Woher hast du diese 535 als Haushalt für Bund, Länder und Gemeinden?Die Einnahmen sind ca. 200 Mrd. Einkommen- und Körperschaftssteuer, 180 Mrd. Mehrwertsteuer und ca. 155 Mrd. sonst. Steuern, davon 45 Mrd. Gewerbesteuer.
Die letzte mir bekannte Zahl war 532 Mrd., hinzu kamen ca. 80 Mrd. Neuverschuldung.
Sie erschien mir immer plausibel, schon Straubhaar ging von 600 Mrd. inkl. Neuverschuldung aus plus 465 für SV aus. 535 plus 80 Neuverschuldung + 488 SV ergeben ca. 1,103 gegenüber 1,065 damals.
Aber Sie können mir gern vorrechnen, im wesentlichen geht es um die sonstigen Steuern. Wie gesagt, SV ist kein Staatshaushalt, sondern Versicherungshaushalte.
milton2011 schrieb:
Mich stört halt am ZGE, dass letztlich die Lohnempfänger das bGE für alle Bürger, auch für ihre Arbeitgeber durch Basteln an den Sozialversicherungen finanzieren dürfen.Ne, das Basteln an den Sozialversicherungen dient weniger der Finanzierung, sondern soll ein Steuerelement sein. Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann zahlen die mittleren Einkommen prozentual dann am wenigsten arbeitgeberseitiger Sozialversicherung, niedrige und hohe Einkommen kosten den Arbeitgeber im Vergleich zu heute mehr.
Dagegen bin ich grundsätzlich, die Bismarckschen SVn sind gesetzlich, nicht staatlich, es sind z.Zt. paritätische Versicherungen und gehören nicht zum Staatshaushalt.
Im übrigen muss der Bürger sie so oder so zahlen, wenn er sich z.B. privat versichert.
Ich gehe nur soweit, dass bGE den Arbeitgeberanteil ersetzt, weil Steuerfreibetrag und KV alle Bürger brauchen, RV und AV aber nur Arbeitnehmer, deshalb gehört für mich auch Krankentagegeld aus KV und Reha-Kuren aus RV als versicherungsfremde Leistungen in die AV.
Diese SVn sind keine Manövriermasse für bGE, zudem möchte ich keine Diskussionen mit Herrn Hundt über die Höhe der Renten. Wegen des AG-Anteiles mosert er heute herum.
Die Wirtschaft, nicht nur die Arbeitgeber, finanziert bGE und KV als Bürgersolidarität mit, die Arbeitnehmer finanzieren RV und AV. Nur sie brauchen diese Versicherungen. Aber bGE ersetzt dort den AG-Anteil, halbiert also auch den Aufwand für RV und AV.
Ein wichtiger Teil bei der Rechnung ist, dass die Arbeitgeber auch einen Prozentbeitrag für die Arbeitnehmer hoher Einkommen zahlen, nicht wie derzeit quasi eine Pauschale. Ansonsten ist das ZGE ja quasi auch ein NIT, nur eben nicht mit Flattax.
Die Arbeitgeber zahlen gar nichts, nur die Kapitaleigner und die Arbeitnehmer, bei mir zahlen Topverdiener mehr für bGE, sie entlasten damit die unteren und mittleren Einkommen für RV und AV durch bGE.
1. 600 bGE ist 400 ZGE + 200 KV (ohne Krankentagegeld)
2. NIFT 50 ist eine lineare Progression, also völlig gerecht.
30 % sind bGE, 20 % der durchschnittliche Einkommensteuersatz für den Staat für Sozialtransfers und Subventionen.
3. Bis 1200 Euro mal Familienköpfe gibt es mehr Netto als Brutto, die AN können also die SVn leichter stemmen.
4. Bis 2400 Euro mal Familienköpfe liegt die faktische Progression zwischen 0 und 25 %, auch da können die SVn leichter getragen werden.
5. Einkommen darüberhinaus zahlen ja geringere SVn und dafür zwischen 25 und 50 % faktisch mehr Steuern als Ausgleich.
Und da der Sozialhaushalt noch gar nicht angefasst ist, aber schon die Grundsicherung entfällt, kann man nun rein den Sozialhaushalt überarbeiten, um z.B. Erwachsenen-bGE auf 800 Euro zu erhöhen.
Ich sehe halt doppelte Leistung gegenüber ZGE bei gleichzeitigem Ende der Neuverschuldung.
In der Wirtschaft diskutiert man ökonomisch, Leistung gegen Kosten.
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