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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten


Chronologisch Thread 
  • From: milton2011 <milton2011 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten
  • Date: Sat, 11 Feb 2012 16:20:12 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


sepp25 schrieb:
aloa5 schrieb:
Edit 16.1. - Neueste Version ist die Version "m" :
http://logicorum.files.wordpress.com/2012/01/erweiterter-sozialstaat-m.pdf
Habe den Entwurf nun etwas erweitert und auch eine Zusammenfassung an den Anfang gestellt. Zusammenfassung sieht so aus:
*Leistungen*
- 400 Euro Grundsicherung für alle erwerbslosen Erwachsenen welche keine Grundrente oder Kindergeld
erhalten
- Zwei-Säulen System bei der Altersversorgung. 250-300 Euro steuerfinenzierte Grundrente für alle zzgl. jew.
Umlagerente, Pension oder private Rente
- Gestaffeltes Kindergeld welches grundsätzlich 200 Euro beträgt. Für Bezieher von Grundsicherung beträgt
es 300 Euro für das erste, 250 für alle weiteren Kinder; alleinerziehende mit Grundsicherung erhalten 350
Euro Kindergeld für das erste Kind
- Übernahme der Wohnungskosten bei Bedürfigkeit
- Ausweitung der Pflegeversicherung bis hin zu häuslichen Arbeitsstellen
- teilweise steuerfinanzierte Grundkrankenkasse mit einem Volumen von etwa 30Mrd Euro
- Mindestlohn von 5,40 Euro Nettolohn/h, was nach Umbau des SV-Systemes etwa 6,50 Euro Brutto
bedeutet. (5,40/h liegt über dem aktuellen Mindestlohn in NL bei 8,75Brutto/5,33Netto; Vollzeitarbeiter
liegen damit über der Armutsgefährdungsgrenze 2008)
- Mehr Netto vom Brutto für SV-pflichtig beschäftigte

*Finanzierung*
- Lohnsummenausgleichssteuer für Arbeitgeber u.a. als Ersatz für Arbeitgeberseitig dann wegfallende
Rentenversicherungsbeiträge für die Grundrente.
- Erhöhung des Eingangssteuersatzes von 14% auf 17% und des Spitzensteuersatzes von 45% auf 50%
(gerechnet ohne Solidaritätszuschlag und Reichensteuer)
- Umleiten von etwa 5% aus GKV und PKV-Beiträgen in die Grundkankenkasse
- Anheben der Körperschaftssteuer um 5%
- Vermögenssteuer von 0,5% bei 500.000 Euro Freibetrag
http://logicorum.files.wordpress.com/2011/12/erweiterter-sozialstaat-d2.pdf
Das sollte eigentlich die Anträge der AG sM und auch die des beschlossenen "Grundeinkommens" erfüllen und wäre umsetzbar.
Grüße
Otmar

Dem Beschluss der Bundesversammlung genügt es schon mal nicht, da dieses Modell keine Teilhabe ermöglicht. Die Stigmatisierung der Hilfebedürftigten bleibt erhalten wie bisher. Weder dem demografischen Wandel, noch der familiären Pflege wird wirklich Raum gegeben.
Das ist nur rumdoktoren an den bestehendem System ohne tieferen Sinn.

Richtig, sepp,
das ist der sog. Realitätszwang von aloa, sein ZGE ist eine *Beschwichtigungs-Mogelpackung zum bGE *für einen Abbau des Sozialstaates. Dafür haben wir schon 5 Parteien im Bundestag.

Es sind ein paar gute Ansätze drin, wie die Entlastung der Arbeitgeber, aber am Kernproblem einer weiteren Technisierung der Wirtschaft und damit einhergehenden Arbeitsplatzverlusten auch für den jetztigen Mittelstand wird in keinster Weise Rechnung getragen.

Vorsicht, sepp,
was er bei den Arbeitgebern an AG-Sozialabgaben gibt, holt er mit 4 % mehr als heute als Lohnsummensteuer wieder herein. Er zwingt geradezu die Arbeitgeber, die Lohnquote zu drücken, also zum *Lohndumping *, um LNK zu senken. Er geht nicht den Weg der Umstellung von Lohn auf Wertschöpfung.
Er sieht im bGE einen Kombilohn, was aber Unfug ist, denn die Kunden bezahlen die Löhne und damit auch das bGE, der Staat finanziert KEINEN Kombilohn, er erfüllt nur das Sozialstaatsgebot als Familien- und Sozialausgleich in der Einkommensteuer.

Wenn Ihr die Probleme der Zeit angehen wollt, müsst Ihr aber die Sache an der Wurzel des Übels anpacken. Dafür ist aber auch ein bisschen Mut notwendig.
Durch dieses ZGE ist die weitere Spaltung der Gesellschaft vorprogramiert. Eine gerechte Umverteilung der Wertschöpfung findet dadurch nicht statt. Kaufkraft bleibt bei den Besserverdienden. Die Freiheit ein Jobangbot zu verneinen wird durch die geringe Bemessung der Grundversorgung verhindert.
Das Modell ist keinen Deut besser als das Althaus Modell.

Na ja, das Althaus-Modell ist auch nur ein NIFT-Modell, aber es traut sich im Gegensatz zu Straubhaar nicht an die Wertschöpfung, also Gleichbesteuerung von Arbeit und Kapital heran.

*Auf jeden Fall ist ZGE kein bGE-Modell.*

Seine größte Schwäche ist der Sozialabbau bei KV und RV, sowie die Erhöhung des Eingangssteuersatzes der Einkommensteuer.

Optimal ist immer noch eine linear progressive negative Einkommensteuer mit Eingangssteuersatz -FamilienbGE, 0 % bei doppelten FamilienbGE und dann mit Grenzsteuersatz = Spitzensteuersatz = 50 %, beim 4fachen bGE beträgt also der faktische Steuersatz 25 %.

Rechnen wir nun die Steuereinnahmen für 2011 aus :

Schritt 1 : Freie Wirtschaft
_982 Mrd. Einkommensteuer minus 600 Mrd. bGE ergibt
1580 Mrd. Volkseinkommen und
_382 Mrd. Steuereinnahmen für Sozialtransfers und Subventionen.

Schritt 2 : Freie Arbeitnehmer zusätzlich
_144 Mrd RV- und AV-Beiträge verändern nicht das Volkseinkommen, beide Beiträge fließen wieder zurück in Renten und ALG 1

Schritt 3 : Wir haben weiterhin 1580 Mrd. Volkseinkommen, davon zahlen alle Bürger
_183 Mrd. Mehrwertsteuer für Infrastruktur und Öffentlichen Dienst, es verbleiben also
1397 Mrd. frei verfügbares Volkseinkommen und
_565 Mrd. Staatshaushalt, wobei im Sozialhaushalt die Grundsicherung entfällt.
Wir haben also eine echte Staatsquote von 22 % zum BIP.

Der Staatshaushalt hat also 30 Mrd. mehr Einnahmen als heute, die Neuverschuldung kann entfallen, weil des Staatsdienst durch 50 % Einkommensteuer die Hälfte an Kosten spart.
Im Haushalt ist aber immer noch die Grundsicherung enthalten, der Sozialhaushalt schwimmt in Geld.
Alle sonst. Sueuern und AG-Sozialabgaben können entfallen.

Das Mindest-bGE beträgt also 400 Euro Regelsatz plus 200 Euro KV-Kopfpauschale, damit ist der EU bzgl. Freigabe des Gesundheitsmarktes Rechnung getragen.
Alle Haushalte, auch von RV und AV, werden nicht angetastet, das bGE ersetzt ja nun als Einkommensteuer die AG-Sozialabgaben.

Es ist nur eine Feinanalyse im steuerfinanzierten Sozialhaushalt, um wieviel Euro man das bGE für Erwachsene erhöht, z.B. auf 800 Euro.
Dann würde die echte Staatsquote auf 16 % sinken, denn bGE als Freibetrag ist kein Bestandteil der Staatsquote, Einkommensteuergrundfreibeträge werden auch heute nicht als Staatsquote gezählt.




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